Neue Pflichten zum Energiesparen

Ab 2024 treten beim Thema Energieeffizienz neue Vorschriften in Kraft

Auf viele mittelständische Unternehmen und Kommunen kommen im neuen Jahr zusätzliche Pflichten im Bereich Energiewirtschaft zu. Dafür sorgt das neue Energieeffizienzgesetz. Mehr Unternehmen als bisher werden ein Energiemanagementsystem einführen oder ein Energieaudit erstellen müssen.
Zahlreiche mittelständische Unternehmen waren bisher von den Verpflichtungen ausgenommen: Sie galten nur, wenn ein Unternehmen mehr als 250 Mitarbeitende beschäftigt oder mehr als 50 Millionen Euro Jahresumsatz und eine Bilanzsumme von mindestens 43 Millionen Euro vorzuweisen hatte.

Konkrete Maßnahmenpläne
Ein Energieaudit wird jetzt aber ab einem Jahresverbrauch von 2,5 Gigawattstunde pro Jahr im Schnitt der vergangenen drei Jahre verlangt. Betroffene Firmen müssen binnen einer Frist von drei Jahren konkrete, durchführbare Maßnahmenpläne erstellen und veröffentlichen. Ein Energiemanagementsystem (DIN EN ISO 50001:2018) oder Energie- und Umweltmanagementsystem (EMAS) ist ab einem Verbrauch von 7,5 Gigawattstunde pro Jahr im Schnitt der letzten drei Jahre vorgeschrieben. Für Kommunen oder Behörden liegt der Wert bei ein bis drei Gigawattstunde pro Jahr im Durchschnitt der letzten drei Jahre.

Summe aller Energieträger
Wichtig ist: Bei der Berechnung des Energieverbrauchs werden alle Energieträger berücksichtigt: Strom, Gas, Heizöl, Biomasse – und vor allem auch Kraftstoffe. Deshalb sind beispielsweise Transportunternehmen oft ganz besonders betroffen. Die Pflichten werden durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kontrolliert. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder. Nach Inkrafttreten des Gesetzes beziehungsweise bei Erreichen der Schwelle im Energieverbrauch bleibt den Unternehmen 20 Monate Zeit zur Einführung des Managementsystems oder des Audits, bei dem dann die als sinnvoll festgestellten Maßnahmen festgelegt werden. Für die Managementsysteme werden zusätzliche Anforderungen eingeführt. Unter anderem ist die Bewertung der Wirtschaftlichkeit der identifizierten Maßnahmen nach DIN EN 17463, Ausgabe Dezember 2021 (VALERI) vorgesehen.

Kritik aus der Wirtschaft
Bei der Anhörung im Bundestag äußerten Wirtschaftsverbände Kritik an den neuen Vorgaben. Sebastian Bolay von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) sah in den erweiterten Auflagen für Energie- und Umweltmanagementsysteme sowie zur Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen „unnötige Bürokratie“. Der
DIHK plädiere dafür, die EU-Energieeffizienzrichtlinie 1:1 umzusetzen, sagte er. Aus den Vorgaben aus Brüssel ergebe sich keine Verpflichtung, dass sich Deutschland ein verbindliches Endenergieeinsparziel setze. Eberhard von Rottenburg vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) kritisierte, das Gesetz gehe an verschiedenen Stellen
teils sehr deutlich über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinaus. „Bei sehr vielen Unternehmen stößt dies gerade zum jetzigen Zeitpunkt auf blankes Unverständnis“, so der Klima- und Energieexperte.