Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für die Gastronomie ausgelaufen

Seit dem 1. Januar 2024 gilt für Restaurant- und Verpflegungsleistungen wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent.

Während der Corona-Pandemie war der Steuersatz auf sieben Prozent abgesenkt worden, um die Gastronomen zu unterstützen. Die Regelung sollte zunächst bereits Ende 2022 auslaufen, wurde aber bis Ende 2023 verlängert.

Für die Umstellung in der Silvesternacht konnte eine Vereinfachung angewendet werden, damit das Gericht den Restaurantgästen von den Gastronomen nicht vor Mitternacht mit sieben Prozent und nach Mitternacht mit 19 Prozent MwSt. berechnet werden musste. Für die gesamte Silvesternacht konnte noch der ermäßigte USt-Satz angewendet werden. So sah es auch das Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahr 2020 vor, nach dem analog auch in 2023 gehandelt werden konnte.