Geprüfte(r) Industriemeister(in) Metall
Veranstaltungsdetails
Kurzbeschreibung
Geprüfte Industriemeister Fachrichtung Metall sind qualifiziert, in den betrieblichen Funktionsfeldern Betriebstechnik Fertigung Montage handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Sie überwachen und optimieren Fertigungsprozesse, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Industriemeister Metall arbeiten im Unternehmen an den Schnittstellen zur Fertigung, Logistik und Planung.
Inhalt
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Handlungsspezifische Qualifikationen
- Handlungsbereich "Technik"
- Betriebstechnik
- Fertigungstechnik
- Montagetechnik
- Handlungsbereich "Organisation"
- Betriebliches Kostenwesen
- Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
- Handlungsbereich "Führung und Personal"
- Personalführung
- Personalentwicklung
- Qualitätsmanagement
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen ist nicht im Lehrgang enthalten. Die Aneignung dieser Qualifikationen soll in der Regel vor Lehrgangsbeginn erfolgen. Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Die Teilnehmer und Dozenten dieses Lehrganges bilden ergänzend zum Präsenzunterricht eine virtuelle Lerngruppe (Community). Sie haben dazu während des gesamten Lehrgangs Zugang zur IHK.Online-Akademie im Internet. Dort tauschen Sie per E-Mail, Forum, Dokumentenarchiv oder Chat Nachrichten, Dokumente und andere den Lehrgang betreffende Informationen aus. Die Nutzung der IHK.Online-Akademie ist an jedem PC mit Internetzugang möglich und für Lehrgangsteilnehmer unentgeltlich. Bei Bedarf kann der Unterricht online im virtuellen Klassenzimmer stattfinden.
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist: |
|
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist: |
|
Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Metall haben. |
Abweichend von den in Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. |