Schulung zur Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) und betrieblichen Eigenkontrolle (Plauen)
Veranstaltungsdetails
Was Sie und Ihre Mitarbeiter bei der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln in punkto Hygiene wissen müssen, erfahren Sie in dieser Schulung.
Inhalt
- Eigenschaften und Zusammensetzung des jeweiligen Lebensmittels
- Hygienische Anforderungen an die Herstellung und Verarbeitung des jeweiligen Lebensmittels
- Lebensmittelrecht
- Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung und Kennzeichnung
- Betriebliche Eigenkontrollen und Rückverfolgbarkeit
- Havarieplan, Krisenmanagement
- Hygienische Behandlung des jeweiligen Lebensmittels
- Anforderungen an Kühlung und Lagerung des jeweiligen Lebensmittels
- Vermeidung einer nachteiligen Beeinflussung des jeweiligen Lebensmittels beim Umgang mit Lebensmittelabfällen, ungenießbaren Nebenerzeugnissen und anderen Abfällen
- Reinigung und Desinfektion
Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind:
- die Einhaltung der Vorschriften nach Art. 3 der VO (EG) 852/2004
- der für den Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln erforderliche Nachweis entsprechender Fachkenntnisse durch eine Schulung nach § 4 und Anlage 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) in Verbindung mit Anhang II, Kapitel XII Nr. 1 der Verordnung EG 852/2004
Bitte beachten Sie:
Der Nachweis der Fachkenntnisse des Unternehmers und aller Mitarbeiter muss zu Beginn der beruflichen Tätigkeit vorliegen und ist auf Verlangen der staatlichen Behörde vorzulegen.
Ausnahmeregelung:
Sie haben eine wissenschaftliche Ausbildung oder eine Berufsausbildung mit Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Lebensmittelbereich abgeschlossen? Dann wird angenommen, dass Sie bereits über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen.
Dokumentation der Schulungsmaßnahmen:
Innerbetriebliche Hygieneschulungen sind gemäß VO (EG) Nr. 852/2004 zu dokumentieren. Die gemäß Lebensmittelhygiene-Verordnung geforderten Fachkenntnisse sind personenbezogen nachzuweisen.