Steuer- und Beitragsstundungen

Stundung fälliger Steuerzahlungen

Bei drohender Zahlungsunfähigkeit müssen Sie aktiv werden. Gehen Sie ins Gespräch mit Ihrem Finanzamt und prüfen – ggf. unter Einbindung Ihres Steuerberaters – die Möglichkeit der Stundung bzw. Herabsetzung von Steuervorauszahlungen. Dies betrifft insbesondere
  • Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Herabsetzung Gewerbesteuermessbetrag (Grundlage für Gewerbesteuervorauszahlung)
Suchen Sie auch den Kontakt zu Ihrer Stadt bzw. Gemeinde, um die Liquidität des Unternehmens zu sichern. Klären Sie die Möglichkeit, ggf. bereits erteilte Säumniszuschläge und Mahngebühren zu erlassen.

Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen

Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse sowie dem Rentenversicherungsträger und eruieren Sie die Reduzierung oder Aussetzung fälliger Beiträge. 

Stundung weiterer Beiträge

Schauen Sie sich Ihre monatlichen Kosten genau an und stellen Sie eine Prioritätenliste auf. Welche Verbindlichkeiten (privat und beruflich) sind wann fällig? Mit wem müssen Sie sprechen? Denken Sie dabei z. B. an:
  • Mitgliedsbeiträge in Vereinen
  • Beitragszahlungen an Kammern und Berufsverbände