Personal einstellen & anmelden
Sie beabsichtigen Mitarbeiter einzustellen, wissen aber noch nicht, was Sie beachten müssen? Die wichtigsten Regelungen haben wir für Sie nachfolgend kurz zusammengestellt.
Beachten Sie bitte, dass bei der Beschäftigung von Schülern, Studenten und Praktikanten andere Voraussetzungen erfüllt werden müssen.
Anmeldung
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet jeden Arbeitnehmer ihres Unternehmens zur Sozialversicherung anzumelden. Diese gliedert sich in die
- Krankenversicherung (KV),
- Pflegeversicherung (PV),
- Rentenversicherung (RV),
- Arbeitslosenversicherung (AV) und
- Unfallversicherung (UV).
Die Anmeldung des Arbeitnehmers für die KV, PV, RV und AV erfolgt bei der jeweiligen Krankenkasse zu Beginn seiner Beschäftigung. Sie müssen dazu die Mitgliedsbescheinigung seiner Krankenkasse und den Sozialversicherungsausweis, der die Versicherungsnummer enthält, vorlegen. Außerdem benötigen Sie die Betriebsnummer ihres Unternehmens, welche bei der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen ist. Die Registrierung für die Unfallversicherung erledigen Sie bei ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft.
Beiträge
Monatlich sind verschiedene Beiträge für die Arbeitnehmer zu entrichten. Nachfolgend möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick verschaffen:
- Sozialversicherung: Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge.
- Berufsgenossenschaft: Diese Kosten tragen Sie vollständig.
- Lohnsteuer: Der Arbeitgeber behält den Beitrag vom Entgelt und überweist diesen direkt an das Finanzamt.
Die Höhe der Beitragssätze entsprechen einem festgelegten Prozentanteil des Bruttoentgelts.
Arbeitsrechtliche Bestimmungen
Angefangen bei Urlaubsbestimmungen über Kündigungsfristen bis hin zum Mutterschutzgesetz finden Sie eine Vielzahl an gesetzlichen Vorgaben, die Sie als Arbeitgeber kennen und einhalten sollen. In unserer Rubrik Arbeits- und Sozialrecht können Sie das Wichtigste nachlesen. Gern können Sie auch eine individuelle Beratung bei unseren Juristen wahrnehmen.
Zuschüsse
Die Bundesagentur für Arbeit bietet verschiedene Zuschussmöglichkeiten sowohl zum Arbeitsentgelt, zur Wiedereingliederung als auch zu Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmer an. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Förderprogramme:
- Förderung von Arbeitsverhältnissen
- Kurzarbeitergeld und Transfermaßnahmen
- Eingliederungszuschuss
- Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter
Weitere Informationen finden Sie unter www.arbeitsagentur.de oder beim Bundesamt für Arbeit und Soziales.
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