Buchführung

Jeder Unternehmer braucht einen genauen Überblick über seine Einnahmen und Ausgaben. Dazu ist eine Buchführung erforderlich. Hier werden alle Geschäftsvorfälle erfasst und dient damit als Grundlage für Ihr Controlling. Je nach Unternehmensgröße unterscheidet man zwischen der einfachen und doppelten Buchführung.
Die einfache Buchführung ist für kleine Unternehmen, die nicht buchführungspflichtig sind, empfehlenswert. Es werden die Einnahmen und Ausgaben in einer s. g. Einnahmen-Überschuss-Rechnung gegenübergestellt. Diese reichen Sie am Jahresende bei dem zuständigen Finanzamt ein. Sind die Einnahmen höher als die Ausgaben, sprechen wir von einem Gewinn.
Die doppelte Buchführung ist für
  • alle Kaufleute,
  • Nicht-Kaufleute mit einem Umsatz von mehr als 800.000 € pro Kalenderjahr oder
  • einem Gewinn von mehr als 80.000 € pro Kalenderjahr sowie
  • alle Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)
Pflicht. Auch hier werden Geschäftskonten eingerichtet, jedoch jeweils mit einer Soll- und Habenseite. Das heißt die Vorgänge werden doppelt verbucht. Am Ende eines Geschäftsjahres ist ein Jahresabschluss zu erstellen, der aus einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und einer Bilanz besteht. Diese werden in der Regel vom Steuerberater angefertigt.
Für Gründer und Jungunternehmer, die ihre Buchführung selbst erledigen wollen, aber keine kaufmännischen Vorkenntnisse besitzen, empfiehlt sich die Teilnahme an einem Buchführungskurs, da das Prozedere nicht leicht zu verstehen ist.
Weiterführende Informationen können Sie auf dem Existenzgründungsportal des BMWi nachlesen.