Absetzung für Abnutzung (AfA)
Gegenstände des Anlagevermögens z. B. Maschinen, Fuhrpark, Patente usw. verlieren im Laufe ihrer Nutzungsdauer an Wert. Gründe sind z. B. der Verschleiß oder neue technische Innovationen.
Als Abschreibung bezeichnet man den Betrag, der dieser Wertminderung durch die Nutzung der Anlagegüter entspricht. Die jährlichen Abschreibungsbeträge schmälern das Betriebsergebnis und führen zu geringeren steuerlichen Aufwendungen. In der sog. AfA-Tabelle legt das Finanzamt die Nutzungsdauer für jedes Investitionsgut fest. Anhand dessen wird die Abschreibungsrate pro Jahr errechnet. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater.