Franchise - das gekaufte Konzept

Der Begriff "Franchise" bedeutet eine enge geschäftliche Kooperation beim Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen auf Grundlage eines Franchisevertrages.
Als Franchisenehmer erhält man ein erprobtes Geschäftskonzept, eine Marke und das dazugehörige Marketing und zahlt dafür eine Lizenzgebühr. So nutzt der Franchisenehmer das gesamte Know-how des Franchisegebers und profitiert vom Bekanntheitsgrad einer namhaften Marke. Der Franchisenehmer erhält die Vorteile einer erfolgreich praktizierten Unternehmensidee ebenso wie die professionellen Dienstleistungen einer großen Zentrale. Damit - so die Grundidee des Franchisings - werden Vorteile des Großbetriebes mit denjenigen des durch den Inhaber geführten kleineren Unternehmens verbunden.
Bevor Sie in ein Franchisesystem einsteigen und sich vertraglich binden, sollten Sie die Qualität des Konzeptes und die Ausgewogenheit des Franchisevertrages überprüfen.
Ansprechpartner für Franchisennnehmer und interessierte Existenzgründer ist unter anderem der
Deutsche Franchise-Verband e.V.
Luisenstraße 41
10117 Berlin
Tel: 030 278902-0
www.franchiseverband.com

Zudem empfehlen wir Ihnen eine intensive Prüfung der Zusammenarbeit vor Vertragsschluss. Die IHK Chemnitz berät Sie dazu gern. In unserem Merkblatt “Franchise” geben wir Ihnen u. a. einen ersten Überblick zu den Rechten und Pflichten der Vertragspartner sowie Bestandteilen eines Franchisevertrages.