Förderung kleiner Unternehmen in Chemnitz
Unterstützt vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Dieses Programm ist speziell darauf ausgelegt, kleinen Unternehmen den entscheidenden Impuls zu geben, den sie brauchen, um richtig durchzustarten. Egal, ob Sie gerade eine Geschäftsidee haben, Ihr Unternehmen gründen oder erweitern möchten.
Es bietet finanzielle Unterstützung von bis zu 40 % der förderfähigen Kosten für Investitionen in Ihr Unternehmen. Mit maximal 25.000 € pro Unternehmen können Sie Projekte realisieren, die Ihr Geschäft voranbringen und Ihnen helfen, Ihre Ziele zu erreichen. Egal, ob es um die Anschaffung neuer Ausrüstung, die Modernisierung Ihrer Betriebsabläufe oder die Erschließung neuer Märkte geht.
Förderfähig sind kleine Unternehmen:
- mit max. 49 Mitarbeitenden
- mit einem Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. €
- deren Wirtschaftsbereich nicht von einer Förderung nach gültigen Förderkriterien ausgeschlossen ist
- die in den vergangenen 3 Jahren weniger als 200T€ Beihilfe erhalten haben
Geltungsbereich:
- Die Zuwendungen stehen kleinen Unternehmen für Maßnahmen in den Fördergebieten „EFRE-Chemnitz Mitte", „EFRE-Zwickauer Straße" und „EFRE-Altchemnitz" der Stadt Chemnitz gemäß Lageplan zur Verfügung.
Der Antragsteller muss einen Betrieb oder eine Betriebsstätte im Fördergebiet gründen, führen oder in das Fördergebiet verlegen.
Weitere Voraussetzungen:
- Mit dem Vorhaben ist noch nicht begonnen worden, es sei denn, ein förderunschädlicher Maßnahmebeginn wurde gewährt.
Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist mit Vorlage der Antragsunterlagen nachweislich gesichert.
Es werden folgende investive Maßnahmen der kleinen Unternehmen gefördert:
- Investitionen, die Unternehmen für die Standortsicherung und -erweiterung bzw. eine Verlagerung an einen neuen Standort im Fördergebiet (Verlagerungs- und Umzugskosten) tätigen müssen, um ihr Produktions- und Dienstleistungsangebot zu sichern und/oder zu erweitern. Dazu gehören u.a. Maßnahmen zur Erhöhung der äußeren Attraktivität, der innerbetrieblichen Effektivität sowie der Produktqualität,
- Investitionen der gewerblichen Wirtschaft/ Kultur- und Kreativwirtschaft sowie Freiberuflern im Fördergebiet, einschließlich Neuansiedlung/Existenzgründung. Darin eingeschlossen werden: Musikclubs, Theater, Kleinkunstbühnen/ Varietés und Kinos,
- Investitionen, die zur Sicherung und Schaffung von neuen Arbeitsplätzen in den Fördergebieten dienen,
- Investitionen zur Einführung neuer Produktionstechniken sowie Maßnahmen neuer Umwelt- und Energietechniken in den Fördergebieten,
- Investitionen zur Schaffung von Barrierefreiheit für Beschäftigte und Kunden am Standort des Unternehmens.
Die Gewährung von De-minimis-Beihilfen ist in den in Artikel 1 der VO (EU) Nr. 1407/2013 genannten Bereichen ausgeschlossen. Bereiche, die von der Förderung ausgeschlossen sind, können Sie der Förderrichtlinie unter Punkt 3.2 entnehmen.
Überprüfen Sie zunächst, ob Ihre Investitionsidee alle Voraussetzungen für eine KU-Förderung erfüllt.
Ihre entsprechende Ansprechpartnerin bei der Stadt Chemnitz ist:
Ihre entsprechende Ansprechpartnerin bei der Stadt Chemnitz ist:
Tina Engelhardt
Tel: 0371 488-1572
tina.engelhardt@stadt-chemnitz.de
Tel: 0371 488-1572
tina.engelhardt@stadt-chemnitz.de
Weitere Informationen zum Programm erhalten Sie auf der Webseite der Stadt Chemnitz.