Zuschüsse "Regionales Wachstum" in Chemnitz
Aufgrund von Mittelkürzungen ist das Investitionsförderprogramm "Regionales Wachstum" aktuell nur für Unternehmen im Stadtgebiet Chemnitz verfügbar.
Durch den Einsatz von europäischen JTF-Mitteln können Unternehmen in Chemnitz unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Zuschuss von bis zu 50% gefördert werden.
Förderzweck
- Investitionsförderung von KMU innerhalb von 36 Monaten
- mind. 20.000 Investitionssumme
- Wegfall des 10%-igen Eigenanteils
- Öffnung der Förderfähigkeit aller in der Richtlinie genannten Branchen
Antragsberechtigte
KMU (< 250 Mitarbeiter) gem. KMU Definition der Stadt Chemnitz
- des produzierenden Gewerbes, des Handwerks, der Bauwirtschaft, der Verkehrsbranche, des Einzelhandels, der Gastronomie und des Dienstleistungsbereiches,
- der freien Berufe, insbesondere technische und naturwissenschaftliche Berufe, Informations- und Kommunikationsberufe, sowie der Kultur- und Kreativwirtschaft
- GRW-förderfähige Branchen, welche unter der Mindestinvestitionssumme von 50 TEuro liegen, können ebenfalls einen Antrag auf Investitionszuschuss “Regionales Wachstum” stellen.
Antragstellung
- Förderanträge sind direkt im Förderportal der SAB, vor Abschluss eines verbindlichen Liefer- oder Leistungsvertrages, zu stellen
- der Antrag zählt als gestellt, wenn das unterschriebene Antragsformular digital im Förderportal hochgeladen wurde
- Mitteilungen an die SAB und Nachreichung von Unterlagen zum Antrag können direkt über das Förderportal abgewickelt werden
- Unterlagennachreichungen wie auch Mitteilungen an die SAB laufen ausschließlich über das Förderportal.
Förderfähige Investitionsvorhaben
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte
- Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte
- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue zusätzliche Produkte
- grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte
Konditionen
- Zuschuss: 30% für kleine Unternehmen (< 50 Mitarbeiter) bzw. 20% für mittlere Unternehmen;
50% für Unternehmensnachfolgen, max. 500.000 Euro - Mindestinvestition 20.000 Euro
- Das Unternehmen bzw. das Investitionsvorhaben leistet einen Beitrag sowohl zur ökologischen als auch zur sozialen Nachhaltigkeit
- Geförderte Investitionsgüter müssen 5 Jahre im Unternehmen verbleiben, gesicherte Arbeitsplätze 3 Jahre.
Nicht förderfähig sind gebrauchte Wirtschaftsgüter, Fahrzeuge mit Straßenzulassung, Grundstücke sowie Investitionsgüter, welche mit fossilen Energieträgern betrieben werden. Für weitere Informationen stehen die Finanzierungsberater der IHK Chemnitz gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten Sie zudem auf der Website der SAB.
Prüfen Sie mit der Quick-Check der Sächsische Aufbaubank - Förderbank für das Förderprogramm Regionales Wachstum, ob Ihr geplantes Vorhaben die grundsätzlichen Fördervoraussetzungen der Förderrichtlinie erfüllt.