Zuschussprogramm "Regionales Wachstum" vereinfacht

Die überarbeitete Richtlinie sieht folgende Verbesserungen vor und soll am 28.06.24 in Kraft treten:
  • Verlängerung des förderfähigen Investitionszeitraumes auf 36 Monate
  • Streichung der Zuwendungsbedingung “besondere Anstrengung” mit Bestätigungspflicht durch eine Steuerberatung 
  • Wegfall des 10%-igen Eigenanteils
  • Öffnung der Förderfähigkeit aller in der Richtlinie genannten Branchen auch für den Unternehmensstandort Chemnitz

Antragsberechtigte

Kleine Unternehmen (< 50 Mitarbeiter) gem. KMU Definition außerhalb der Stadt Chemnitz 
  • des produzierenden Gewerbes, des Handwerks, der Bauwirtschaft, der Verkehrsbranche, des Einzelhandels, der Gastronomie und des Dienstleistungsbereiches,
  • der freien Berufe, insbesondere technische und naturwissenschaftliche Berufe, Informations- und Kommunikationsberufe, sowie der Kultur- und Kreativwirtschaft.
In der Stadt Chemnitz als JTF-Förderregion sind neben kleinen auch mittlere Unternehmen (bis 250 Mitarbeiter) antragsberechtigt.
Das Regionalkriterium (Absatz 50km Radius) entfällt ebenfalls. GRW-förderfähige Branchen, welche unter der Mindestinvestitionssumme von 50 TEuro liegen, können einen Antrag auf Investitionszuschuss “Regionales Wachstum” stellen.

 Antragstellung

  • Förderanträge sind direkt im Förderportal der SAB, vor Abschluss eines verbindlichen Liefer- oder Leistungsvertrages, zu stellen
  • der Antrag zählt als gestellt, wenn das unterschriebene Antragsformular digital im Förderportal hochgeladen wurde
  • Mitteilungen an die SAB und Nachreichung von Unterlagen zum Antrag können direkt über das Förderportal abgewickelt werden
  • Unterlagennachreichungen wie auch Mitteilungen an die SAB  laufen ausschließlich über das Förderportal.

Förderfähige Investitionsvorhaben

  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte
  • Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte
  • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue zusätzliche Produkte
  • grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte

Konditionen

  • Zuschuss bis 30% bzw. 50% für Unternehmensnachfolgen, max. 500.000 Euro
  • Mindestinvestition 20.000 Euro
  • Das Unternehmen bzw. das Investitionsvorhaben leistet einen Beitrag sowohl zur ökologischen als auch zur sozialen Nachhaltigkeit
  • Geförderte Investitionsgüter müssen 5 Jahre im Unternehmen verbleiben, gesicherte Arbeitsplätze 3 Jahre. 
Nicht förderfähig sind gebrauchte Wirtschaftsgüter, Fahrzeuge mit Straßenzulassung sowie Grundstücke. 
Für weitere Informationen stehen die Finanzierungsberater der IHK Chemnitz gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der SAB.
Die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - veranstaltet mehrere Webinare zum Förderprogramm “Regionales Wachstum”. Darin gibt das Expertenteam einen Überblick über das Förderprogramm, geht mit Ihnen die Beantragung im Förderportal durch und beantworten Ihre Fragen. Eine Anmeldung zu den Online Terminen 2024 erfolgt über die SAB.