Zuschüsse über "Regionales Wachstum" verfügbar

Seit einer Überarbeitung des Investitionsförderprogramms "Regionales Wachstum" sind auch die meisten Unternehmen im Stadtgebiet Chemnitz förderfähig.
Durch den Einsatz von europäischen JTF-Mitteln können Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Zuschuss von bis zu 50% gefördert werden.
Neben der Aufhebung der Brancheneinschränkung sieht die überarbeitete Richtlinie folgende Verbesserungen vor:
  • Verlängerung des förderfähigen Investitionszeitraumes auf 36 Monate
  • Streichung der Zuwendungsbedingung “besondere Anstrengung” mit Bestätigungspflicht durch eine Steuerberatung
  • Wegfall des 10%-igen Eigenanteils
  • Öffnung der Förderfähigkeit aller in der Richtlinie genannten Branchen auch für den Unternehmensstandort Chemnitz

Antragsberechtigte

Kleine Unternehmen (< 50 Mitarbeiter) gem. KMU Definition außerhalb der Stadt Chemnitz
  • des produzierenden Gewerbes, des Handwerks, der Bauwirtschaft, der Verkehrsbranche, des Einzelhandels, der Gastronomie und des Dienstleistungsbereiches,
  • der freien Berufe, insbesondere technische und naturwissenschaftliche Berufe, Informations- und Kommunikationsberufe, sowie der Kultur- und Kreativwirtschaft.
In der Stadt Chemnitz als JTF-Förderregion sind neben kleinen auch mittlere Unternehmen (bis 250 Mitarbeiter) antragsberechtigt.

Hinweis:
GRW-förderfähige Branchen, welche unter der Mindestinvestitionssumme von 50 TEuro liegen, können ebenfalls einen Antrag auf Investitionszuschuss “Regionales Wachstum” stellen.

Antragstellung

  • Förderanträge sind direkt im Förderportal der SAB, vor Abschluss eines verbindlichen Liefer- oder Leistungsvertrages, zu stellen
  • der Antrag zählt als gestellt, wenn das unterschriebene Antragsformular digital im Förderportal hochgeladen wurde
  • Mitteilungen an die SAB und Nachreichung von Unterlagen zum Antrag können direkt über das Förderportal abgewickelt werden
  • Unterlagennachreichungen wie auch Mitteilungen an die SAB laufen ausschließlich über das Förderportal.

Förderfähige Investitionsvorhaben

  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte
  • Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte
  • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue zusätzliche Produkte
  • grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte

Konditionen

  • Zuschuss bis 30% bzw. 50% für Unternehmensnachfolgen, max. 500.000 Euro
  • Mindestinvestition 20.000 Euro
  • Das Unternehmen bzw. das Investitionsvorhaben leistet einen Beitrag sowohl zur ökologischen als auch zur sozialen Nachhaltigkeit
  • Geförderte Investitionsgüter müssen 5 Jahre im Unternehmen verbleiben, gesicherte Arbeitsplätze 3 Jahre.
Nicht förderfähig sind gebrauchte Wirtschaftsgüter, Fahrzeuge mit Straßenzulassung sowie Grundstücke. Für weitere Informationen stehen die Finanzierungsberater der IHK Chemnitz gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten Sie zudem auf der Website der SAB.
Prüfen Sie mit der Quick-Check der Sächsische Aufbaubank - Förderbank für das Förderprogramm Regionales Wachstum, ob Ihr geplantes Vorhaben die grundsätzlichen Fördervoraussetzungen der Förderrichtlinie erfüllt.
Die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - veranstaltet zudem am 28. November ein Webinar zum Förderprogramm “Regionales Wachstum”. Darin gibt das Expertenteam einen Überblick über das Förderprogramm, geht mit Ihnen die Beantragung im Förderportal durch und beantwortet Ihre Fragen.
Eine Anmeldung zu dem Online-Termin erfolgt über die SAB.