EXIST - Existenzgründungen aus der Wissenschaft
Hochschulabsolventen/innen, Wissenschaftler/innen und Studierende unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit dem Förderprogramm EXIST bei ihren technologieorientierten und wissensbasierten Existenzgründungen. EXIST umfasst drei Fröderprogrammlinien:
- EXIST-Gründerstipendium unterstützt die Vorbereitung innovativer technologieorientierter und wissensbasierter Gründungsvorhaben von Studierenden, Absolventinnen und Absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern.
- EXIST-Gründungskultur unterstützt Hochschulen dabei, eine ganzheitliche hochschulweite Strategie zu Gründungskultur und Unternehmergeist zu formulieren und nachhaltig und sichtbar umzusetzen.
- EXIST-Forschungstransfer fördert sowohl notwendige Entwicklungsarbeiten zum Nachweis der technischen Machbarkeit forschungsbasierter Gründungsideen als auch notwendige Vorbereitungen für den Unternehmensstart.
Weitere Informationen sind über die Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz abrufbar.
EXIST-Gründerstipendium
Wer wird gefördert?
- Wissenschaftler/innen aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Hochschulen
- Hochschulabsolventen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter/innen (bis zu fünf Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden).
- Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben.
- Gründerteams bis max. drei Personen. Teams, die sich mehrheitlich aus Studierenden zusammensetzen, werden nur in Ausnahmefällen gefördert.
- Eines der bis zu drei Teammitglieder kann auch mit einer qualifizierten Berufsausbildung als technische Mitarbeiterin/technischer Mitarbeiter gefördert werden oder der Abschluss eines Teammitglieds kann länger als fünf Jahre zurückliegen.
Was wird gefördert?
- Innovative technologieorientierte Gründungsvorhaben.
- Innovative wissensbasierte Dienstleistungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.
Wie wird gefördert?
- Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts über ein Stipendium:
- Promovierte Gründer/innen 3.000 Euro/Monat
- Absolventen mit Hochschulabschluss 2.500 Euro/Monat
- Technische/r Mitarbeiter/in 2.000 Euro/Monat
- Studierende 1.000 Euro/Monat
- Kinderzuschlag: 100 Euro/Monat pro Kind - Sachausgaben:
- bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen
(bei Teams max. 30.000 Euro) - Coaching:
- 5.000 Euro - Die maximale Förderdauer beträgt ein Jahr
Wer stellt den Antrag?
- Hochschulen
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
EXIST-Gründungskultur
Eine lebendige Gründungskultur an Hochschulen zeichnet sich nicht nur durch gründungsnahe und praxisbezogene Lehr- und Beratungsangebote oder eine intensive Gründungsforschung aus.
Gründungskultur bedeutet vielmehr eine allgegenwärtige Präsenz von Unternehmergeist: in allen Fachbereichen, auf dem Campus, in der Hochschulverwaltung. Die immerwährende Bereitschaft unternehmerische Gelegenheiten zu erkennen, sie wertzuschätzen und im Idealfall auch umzusetzen, ist das Kennzeichen einer akademischen Gründungskultur.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat dazu in der Vergangenheit eine Vielzahl von Projekten an Hochschulen unterstützt. Zudem fördert das BMWi im Programm "EXIST-Gründungskultur - Die Gründerhochschule" (EXIST IV) 22 Hochschulen dabei, eine ganzheitliche hochschulweite Strategie zu Gründungskultur und Unternehmergeist herauszubilden.
EXIST-Forschungstransfer
Wer wird gefördert?
In Förderphase I: Gefördert werden Forscherteams an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen (maximal drei Wissenschaftler/Innen und technische Assistent/Innen) und eine Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz.
In Förderphase II: Antragsteller sind kleine technologieorientierte Kapitalgesellschaften mit einer Stammeinlage von mind. 25.000 €, die im Verlauf von Förderphase I gegründet wurden, wobei die wesentlichen Know-how-Träger aus Förderphase I ihr Wissen und ihre Arbeitskraft in das neue Unternehmen einbringen und zumindest durch eine Person in der Geschäftsführung vertreten sind. Deutlich mehr als 50 % der Geschäftsanteile müssen sich im Eigentum der im Unternehmen tätigen Gründerinnen und Gründer befinden.
Was wird gefördert?
In Förderphase I: Ziel der ersten Förderphase von EXIST-Forschungstransfer ist es, Entwicklungsarbeiten zum Nachweis der technischen Realisierbarkeit durchzuführen, Prototypen zu entwickeln, den Businessplan auszuarbeiten und schließlich das Unternehmen zu gründen.
In Förderphase II: Gegenstand der Förderung sind weitere Entwicklungsarbeiten, Maßnahmen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit im neu gegründeten Technologieunternehmen sowie die Schaffung der Voraussetzungen für eine externe Unternehmensfinanzierung.
Wie wird gefördert?
In Förderphase I: Über EXIST-Forschungstransfer können Personalausgaben / -kosten für maximal vier Personalstellen sowie Sachausgaben / -kosten finanziert werden. Zu den Sachausgaben / -kosten zählen bspw. Gebrauchsgegenstände, Verbrauchsmaterial, Investitionsgüter, Schutzrechte, Marktrecherchen sowie die Vergabe von Aufträgen und Coachingmaßnahmen. Studentische Hilfskräfte können ebenfalls finanziert werden. Die Ausgaben/Kosten für studentische Hilfskräfte und Sachausgaben/-kosten sind grundsätzlich bis zu insgesamt 250.000 € förderfähig.
Vorhaben der vom Bund und Ländern gemeinsam grundfinanzierten Forschungseinrichtungen der FhG, HGF, Max-Planck-Gesellschaft, Leibniz-Gemeinschaft können bis zu 90 %, die von Hochschulen und sonstigen Forschungseinrichtungen bis zu 100 % gefördert werden. Der Förderzeitraum beträgt grundsätzlich bis zu 18 Monate. Für hochinnovative und nachweisbar besonders zeitaufwändige Entwicklungsvorhaben kann mit ausdrücklicher Zustimmung der Expertenjury ein Förderzeitraum von bis zu 36 Monaten eingeräumt werden.
In Förderphase II: In der Förderphase II kann ein nicht-rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 180.000 Euro, jedoch höchstens 75 Prozent der spezifischen Kosten des Vorhabens, gewährt werden.
Als Voraussetzung zur Förderung stellt das Unternehmen eigene Mittel sowie ggf. Beteiligungskapital im Verhältnis 1:3 (bis zu 60.000 Euro) zur Verfügung. Die Förderphase II soll grundsätzlich einen Zeitraum von 18 Monaten nicht überschreiten.