ERP-Kapital für Gründung

Allgemein

Das ERP-Kapital für Gründung ist ein Nachrangdarlehen, welches die Finanzierung von Investitionen zur Gründung eines Unternehmens oder Festigungsmaßnahmen innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Gewerbetätigkeit ermöglicht. Antragsberechtigt sind:
  • natürliche Personen (die ein Unternehmen oder eine freiberufliche Selbstständigkeit in Deutschland gründen);
  • Unternehmen (die Festigungsmaßnahmen mit einem Vorhabensbeginn innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit anstreben);
  • tätige Beteiligungen an Unternehmen und Übernahme eines bestehenden Betriebes sind ebenfalls antragsberechtigt im Sinne der Existenzgründung;

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich über ihre Hausbank, bevor Sie investieren. Eine detaillierte Übersicht der benötigten Unterlagen finden Sie unter www.kfw.de.
Für die Bearbeitung der Anträge benötigt die KfW richtliniengemäß eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle. Gern fertigt die Industrie- und Handelskammer Chemnitz diese kostenfrei für Sie an. Ein persönliches Gespräch ist dazu unbedingt notwendig. Folgende Unterlagen sollten Sie zum Termin bereithalten:
  • Unternehmenskonzept/Businessplan
    (inkl. Kapitalbedarfs-/Finanzierungsplanung, Rentabilitätsvorschau für 3 Jahre, Liquiditätsplan, Lebenslauf/Werdegang);
  • ggf. Gewerbeanzeige/Gewerbeerlaubnis;
  • ggf. Handelsregisterauszug (Kopie);
  • ggf. Gesellschaftsvertrag/Gesellschaftsgründungsvertrag (Kopie oder Entwurf);
  • ggf. Mietvertrag (Kopie oder Entwurf);
  • ggf. Franchise-Vertrag (Kopie oder Entwurf);
  • ggf. Antragskopie "Kapital für Gründung";

Fördergegenstand

  • Investitionen, wie z. B. Anlagen & Maschinen, Grundstücke & Gebäude, Computer, Betriebs- und Geschäftsausstattung etc.
  • Erstausstattung Material- und Warenlager
  • Kauf eines Unternehmens oder Anteile daran
  • Messeteilnahme

Förderumfang

  • Kreditsumme max. 500.000 Euro je Antragsteller;
  • Eigenkapital mind. 10 % neue Bundesländer, 15 % alte Bundesländer der förderfähigen Kosten;
  • Aufstockung Eigenmittel neue Bundesländer max. 50 %, alte Bundesländer max. 45 %;
  • Laufzeit: 15 Jahre, davon 7 Jahre tilgungsfrei;
Hinweis: Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen möglich.

Fördervoraussetzungen

  • kaufmännische und fachliche Qualifikationen liegen vor;
  • bei juristischen Personen: Antragsteller ist zur Geschäftsführung und Vertretung befugt, im Handelsregister eingetragen, aktiv in der Unternehmensleitung tätig;
  • Antragsteller erfüllt die Voraussetzungen für kleine oder mittlere Unternehmen im Sinne der Definition der Europäischen Union;
  • kein Sanierungsfall;

Förderausschlüsse

  • Baumaßnahmen für “Betreutes Wohnen”
  • Treuhandkonstruktionen
  • Umschuldungen, Nachfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen
  • sog. “In-Sich-Geschäfte”
  • Unternehmen im Nebenerwerb
  • Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, mehr als 50 Mio. Umsatz, mehr als 43 Mio. Bilanzsumme
  • Unternehmen, die vor mehr als 3 Jahren gegründet wurden
  • Produzenten von landwirtschaftlichen Produkten, Fischerei