ERP-Gründerkredit - StartGeld
Allgemein
Der ERP-Gründerkredit – StartGeld dient der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln von Existenzgründern und jungen Unternehmen sowie Freiberuflern, die noch keine 5 Jahre am Markt aktiv sind. Antragsberechtigt sind:
- Existenzgründer und Freiberufler;
- Unternehmensnachfolger;
- Personen, die ein Unternehmen festigen möchten (bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit);
- tätige Beteiligung an Unternehmen
- Nebenerwerb, der mittelfristig auf den Haupterwerb ausgerichtet ist;
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich über ihre Hausbank, bevor Sie investieren. Eine detaillierte Übersicht der benötigten Unterlagen finden Sie unter www.kfw.de.
Fördergegenstand
- Investitionen, wie z. B. Anlagen & Maschinen, Grundstücke & Gebäude, Computer, Betriebs- und Geschäftsausstattung etc.
- Betriebsmittel, wie z. B. Personalkosten, Mieten, Messeteilnahme etc.
- Erstausstattung Material- und Warenlager
- Kauf eines Unternehmens oder Anteile daran
Förderumfang
- Kredithöhe bis zu 100.000 Euro, davon bis zu 30.000 Euro für Betriebsmittel
- Beantragung mehrfach möglich bis zum Erreichen der vollen Darlehenssumme
- bei Gründungen im Team, kann jeder Gründer bis zu 100.000 Euro beantragen
- Laufzeit: bis 5 Jahre mit 1 Jahr tilgungsfreie Zeit oder bis 10 Jahre mit 2 Jahren tilgungsfreier Zeit;
Hinweis: Eine Kombination des im Programm ERP-Gründerkredit – StartGeld geförderten Vorhabens mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht zulässig.
Fördervoraussetzungen
- kaufmännische und fachliche Qualifikationen liegen vor;
- bei juristischen Personen: Antragsteller ist zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt, entsprechend im Handelsregister eingetragen, aktiv in der Unternehmensleitung tätig;
- Antragsteller besitzt hinreichend unternehmerischen Einfluss;
- Voraussetzungen für kleine unternehmen im Sinne der Definition der EU sind erfüllt;
- Unternehmen hat weniger als 50 Mitarbeiter, Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. Euro, Jahresbilanz von höchstens 10 Mio. Euro;
Förderausschlüsse
- Baumaßnahmen für “Betreutes Wohnen”
- Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen Dritter
- sog. In-Sich-Geschäfte
- Umschuldungen, Nachfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen, Prolongationen
- mittlere und große Unternehmen (mehr als 50 Mitarbeiter, mehr als 10 Mio. Euro Umsatz)
- Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten
- Produzenten von landwirtschaftlichen Produkten, Fischerei