ERP-Gründerkredit - StartGeld

Allgemein

Der ERP-Gründerkredit – StartGeld dient der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln von Existenzgründern und jungen Unternehmen sowie Freiberuflern, die noch keine 5 Jahre am Markt aktiv sind. Antragsberechtigt sind:
  • Existenzgründer und Freiberufler;
  • Unternehmensnachfolger;
  • Personen, die ein Unternehmen festigen möchten (bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit);
  • tätige Beteiligung an Unternehmen
  • Nebenerwerb, der mittelfristig auf den Haupterwerb ausgerichtet ist;

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich über ihre Hausbank, bevor Sie investieren. Eine detaillierte Übersicht der benötigten Unterlagen finden Sie unter www.kfw.de.

Fördergegenstand

  • Investitionen, wie z. B. Anlagen & Maschinen, Grundstücke & Gebäude, Computer, Betriebs- und Geschäftsausstattung etc.
  • Betriebsmittel, wie z. B. Personalkosten, Mieten, Messeteilnahme etc.
  • Erstausstattung Material- und Warenlager
  • Kauf eines Unternehmens oder Anteile daran

Förderumfang

  • Kredithöhe bis zu 100.000 Euro, davon bis zu 30.000 Euro für Betriebsmittel
  • Beantragung mehrfach möglich bis zum Erreichen der vollen Darlehenssumme
  • bei Gründungen im Team, kann jeder Gründer bis zu 100.000 Euro beantragen
  • Laufzeit: bis 5 Jahre mit 1 Jahr tilgungsfreie Zeit oder bis 10 Jahre mit 2 Jahren tilgungsfreier Zeit;
Hinweis: Eine Kombination des im Programm ERP-Gründerkredit – StartGeld geförderten Vorhabens mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht zulässig.

Fördervoraussetzungen

  • kaufmännische und fachliche Qualifikationen liegen vor;
  • bei juristischen Personen: Antragsteller ist zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt, entsprechend im Handelsregister eingetragen, aktiv in der Unternehmensleitung tätig;
  • Antragsteller besitzt hinreichend unternehmerischen Einfluss;
  • Voraussetzungen für kleine unternehmen im Sinne der Definition der EU sind erfüllt;
  • Unternehmen hat weniger als 50 Mitarbeiter, Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. Euro, Jahresbilanz von höchstens 10 Mio. Euro;

Förderausschlüsse

  • Baumaßnahmen für “Betreutes Wohnen”
  • Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen Dritter
  • sog. In-Sich-Geschäfte
  • Umschuldungen, Nachfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen, Prolongationen
  • mittlere und große Unternehmen (mehr als 50 Mitarbeiter, mehr als 10 Mio. Euro Umsatz)
  • Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Produzenten von landwirtschaftlichen Produkten, Fischerei