Corona-Schlussabrechnung Frist endet am 30.09.2024!
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) möchte denjenigen, die nicht Tag für Tag mit Überbrückungshilfe-Fällen zu tun haben, die Einreichung der Schlussabrechnung erleichtern. Diese BMWK-Informationen stellen wir auch den IHKs zur Verfügung.
Das BMWK hat hilfreiche Informationen zu den Hilfsprogrammen noch einmal auf seiner Website eingestellt. Es handelt sich um eine Service-Leistung, mit der bereits bekannte Informationen noch einmal komprimiert zur Verfügung gestellt werden.
Das BMWK weist besonders auf folgende Informationen hin:
- Ergänzender Leitfaden Verbundunternehmen
Der Leitfaden enthält eine mit den Landesministerien und Bewilligungsstellen abgestimmte finale Zusammenfassung und eine übersichtliche Darstellung der über die Jahre entwickelten Praxis. Neue Vorgaben für den Umgang mit Verbundunternehmen werden in dem Leitfaden ausdrücklich nicht gemacht. Gerade auch in Fällen, in denen Auffassungsunterschiede zwischen Antragsteller und Bewilligungsstelle bestehen, kann der Leitfaden Orientierung geben. - FAQ-Archiv
Immer wieder haben das BMWK Fragen nach früheren Versionen der FAQ erreicht. Neben den aktuell gültigen Fassungen der FAQ finden Sie zu Informationszwecken auch alle Vorversionen zu den Corona-Überbrückungshilfen I, II, III, III Plus und IV, der Neustarthilfe, Neustarthilfe Plus, Neustarthilfe 2022, der November- und Dezemberhilfe für das Antragsverfahren sowie für die Schlussabrechnung und die Beihilferegelungen. - Weitere Dokumente zu den Programmbedingungen
Darüber hinaus finden Sie auf der Internetseite des BMWK weitere Dokumente von grundsätzlicher Bedeutung zu ausgewählten Fragen der Programmgestaltung, beispielsweise zur Coronabedingtheit oder Schlussabrechnung.
Mit der gebündelten Veröffentlichung dieser Dokumente möchte das BMWK im Verfahren der Corona-Hilfen zu größtmöglicher Transparenz beitragen. Das Ministerium erreichen vermehrt Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, mit deren Beantwortung auch die Veröffentlichung bestimmter Informationen – jedoch immer nur an einzelne Antragsteller – verbunden ist. Einzelne Rechtsanwaltskanzleien, so das BMWK, werben bereits mit angeblich „exklusivem Hintergrundwissen“, das sie aus IFG-Anträgen erlangt hätten. Auch vor diesem will das BMWK allen Interessierten Zugang zu diesen Informationen zu gewähren.
Aktuelle Zahlen
Nach rund 230.000 Schlussabrechnungsbescheiden zeigt sich, so das BMWK, dass in 34 % der Fälle die bisherige Förderung bestätigt werde, in 41 % aller Fälle ergebe sich sogar eine Nachzahlung. Nur in 25 % der Fälle komme es zu Rückforderungen. Jegliche Panikmache, der Staat wolle sich mit der Endabrechnung sein Geld zurückholen„, ist völlig unbegründet und durch die Fakten nicht gedeckt“, kommentiert das BMWK.Dazu das BMWK: Jegliche Panikmache, der Staat wolle „mit der Schlussabrechnung sein Geld zurückholen“, ist vollkommen unbegründet und von den Fakten nicht gedeckt.