Gründungsberatung (SAB)

Das Programm ESF Plus 2021-2027 „Gründungsberatung (SAB)" fördert Beratungsleistungen zu wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, organisatorischen, sozialen und ökologischen Fragen der Existenzgründung.

Antragsvoraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die:
  • eine Existenzgründung beabsichtigen einschließlich freiberuflicher Tätigkeit
  • die Übernahme eines bestehenden Unternehmens ( inkl. freiberuflicher Tätigkeit) anstreben
  • ihren Hauptwohnsitz in Sachsen haben.
Der Antragsteller muss eine dem Gründungsvorhaben dienliche Vorbildung zur Antragstellung nachweisen. Die Förderung kann innerhalb von 5 Jahren einmal in Anspruch genommen werden.

Förderinhalt

Ziel ist es, angehenden Existenzgründern Entscheidungshilfen für die Vorbereitung und Durchführung des beabsichtigten Gründungsvorhabens zu geben. Das Förderprogramm richtet sich insbesondere an Gründungswillige, die sich in der Vorgründungsphase befinden.
Gefördert werden Beratungen zu allen wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, organisatorischen, sozialen und ökologischen Fragen des Gründungsvorhabens.

Förderhöhe

  • 400 € pro Tagewerk (TW*)  bei Existenzgründung für mind. 2 und max. 5TW
  • 500 € pro TW bei Unternehmensnachfolge für mind. 2 und max. 10 TW
Bei der Förderung handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Form einer Pauschale, welcher nach erfolgter Abrechnung ausgezahlt wird.
* 1 TW = 8 Stunden

Förderausschluss

  • Beratungsleistungen, die sich im Wesentlichen auf Rechts-, Versicherungs-, Patent- oder Steuerfragen beziehen, 
  • die Erstellung eines Gründungs- oder Unternehmenskonzepts,
  • Beratungsleistungen, die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen einschließlich Mitteln der Strukturfonds finanziert werden.
  • Nicht antragsberechtigt sind Personen die bereits im Nebenerwerb tätig sind oder die als Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, als Wirtschaftsprüfer, als Steuerberater oder vereidigte Buchprüfer sowie als Rechtsanwälte oder Notare tätig werden wollen.
Die Industrie- und Handelskammer Chemnitz erteilt nach erfolgreicher Vorstellung und positiver Beurteilung des Vorhabens eine Beratungsempfehlung. Dazu ist ein individuelles Gründungs- oder Unternehmenskonzept, das die wesentlichen Elemente des geplanten Unternehmens enthält (insbesondere eine Vorhabensbeschreibung, eine Markt- und Wettbewerbsbetrachtung sowie erste Planungsrechnungen und Nachhaltigkeitskriterien, wie z. B. Ewigkeitskosten) einzureichen.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei den Ansprechpartnern der IHK Chemnitz oder bei der Sächsischen Aufbaubank.