Beratungsförderung Sachsen
Expertenwissen ist in einer Zeit, die durch Transformation geprägt ist, sehr gefragt. Ob Digitalisierung, Erschließung neuer Märkte oder die Gewinnung von Fach- und Arbeitskräften: Der Beratungsbedarf der sächsischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ist hoch.
Beratungen können zu nahezu allen unternehmerischen Themen gefördert werden. Folgende Module stehen zur Verfügung:
Kurzberatung
Kostenfreie (Erst-)Beratung bei Kammern, Verbänden und sonstigen Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter zu aktuellen Themen wie
- Digitale Transformation
- Nachhaltigkeit und Energieeffizienz (Energiecoach Herr Eydam, Tel. 0371-6900-1675)
- Inklusion und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung (Frau Petzold, Tel. 0371-6900-1233)
Zur Inanspruchnahme und Terminvereinbarung wenden Sie sich direkt an Ihren Branchenverband oder zuständige Kammer.
Betriebsberatung
Individuelle Beratungsleistungen durch einen freien Unternehmensberater mit bis zu 50% Beratungskostenzuschuss.
- Beratungsleistungen mit einem Umfang von mindestens fünf Tagewerken zu Fragen der Unternehmensführung, insbesondere betriebswirtschaftlicher, finanzieller, personeller, technischer und organisatorischer Art
- Unmittelbare Zertifizierungsausgaben (Erstzertifizierung) im Zusammenhang mit der Maßnahme zur Erlangung eines Zertifikats
- Beratungen/Coaching zur Unternehmensnachfolge
- Erschließung ausländischer Märkte und Internationalisierung
Die Antragstellung erfolgt direkt bei der SAB oder über einen der Qualitätssicherer RKW oder Ellipsis.
Gruppenprojekte
Gefördert wird die Organisation und Durchführung von Gruppenprojekten von mindestens 5 teilnehmenden KMU. Die »Gruppenprojekte« sollen neben den klassischen Einzelberatungen Synergieeffekte durch die Teilnahme mehrerer Unternehmen ermöglichen. Die Antragstellung erfolgt bei der SAB.
Internationals
Neu eingeführt wurde ein Zuschuss für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Gewinnung und nachhaltigen Integration von internationalen Fach- und Arbeitskräften aus Drittstaaten. Dieser gilt für Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse ab dem 1. Juli 2024 und schließt auch dual Studierende ein. Anträge können noch sechs Monate nach Beginn des Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnisses gestellt werden. Pro Unternehmen können bis zu drei Ausbildungs- und drei Beschäftigungsverhältnisse gefördert werden. Die Zuschüsse sind gestaffelt, wobei Kleinstunternehmen die höchsten Zuschüsse erhalten.
Weitere Informationen und Antragstellung bei der SAB.