Bundesratsinitiative „Bürokratieabbau für den Mittelstand“

Im Januar 2024 hat Schleswig Holstein eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, die die Position der Länder beim Thema Bürokratieabbau darlegt.
Nach der Zuweisung an die Ausschüsse im Februar erfolgte durch die sächsische Staatskanzlei eine Beteiligung der sächsischen Industrie- und Handelskammern, die die automatisierte Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ergänzt haben. Dieser Aspekt war auch in den Empfehlungen der BR-Ausschüsse vom April 2024 enthalten. Die Annahme in geänderter Fassung durch den Bundesrat erfolgte am 26. April 2024.
Im Ergebnis steht der Auftrag des Bundesrates an die Bundesregierung, eine Reihe von Entlastungsvorschlägen unverzüglich zu prüfen. Unter anderem waren folgende Vorschläge enthalten:
  • Abschaffung der Papierformerfordernisse nach § 257 Absatz 3 Handelsgesetzbuch und nach § 147 Absatz 2 Abgabenordnung für die Aufbewahrung von handels- und steuerrechtlichen Jahresabschlüssen
  • Überprüfung einer Fortentwicklung der AfA-Tabellen
  • Prüfung der Schrifterfordernisse im Berufsbildungsgesetz mit dem Ziel der Abschaffung, soweit dies sinnvoll und möglich ist
  • Vermeidung sachfremder Kriterien bei der Aufstellung von Förderprogrammen mit Wirtschaftsbezug;
  • Zur Erfüllung ihrer Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ist zu erwarten, dass berichtspflichtige Großunternehmen Berichtsanforderungen an zuliefernde KMU stellen. Der Gesetzgeber ist deshalb gefordert, die Berichtsanforderungen an nicht-kapitalmarktorientierte KMU sachgerecht zu begrenzen. Es ist zu prüfen, ob im Rahmen eines vereinfachten Berichts, denkbar wäre zum Beispiel eine standardisierte Mitteilung, die grundlegenden Berichtsanforderungen erfüllt werden können.
  • Die Bundesregierung wird deshalb gebeten, sich bei der Europäischen Union für ei[1]ne generelle Begrenzung der Statistikpflichten einzusetzen, insbesondere auch hinsichtlich zukünftig hinzukommender Statistiken. Bei sehr aufwendigen Statistiken wie der Intrahandelsstatistik soll geprüft werden, ob die Frequenz der Erhebungen von monatlich auf vierteljährlich oder halbjährlich verändert werden kann.
Die komplette Liste von Vorschlägen stellen wir Ihnen als Download (pdf) zur Verfügung.