Gema informiert über Musik-Gebühren für Weihnachtsmärkte

Das Informationsangebot beinhaltet einen speziellen Bereich auf der GEMA-Webseite, Webinare und Anleitungen für die Nutzung des Online-Portals. Dies soll eine verlässliche Planung ermöglichen, sodass Veranstalter genau wissen, welcher Tarif anzuwenden ist und wie Musik korrekt anzumelden ist.
Die Art der Musik, die Größe des Marktes und die Anzahl der Öffnungstage sind entscheidende Faktoren für die Berechnung der Lizenzgebühren. Musik kann auf Weihnachtsmärkten auf verschiedene Arten genutzt werden: als Hintergrundmusik, aus Lautsprechern oder als Live-Performance auf einer Bühne.
An Tagen mit Live-Musik wird der Tarif für Stadtfeste (U-ST) angewendet, bei dem die gesamte Fläche des Weihnachtsmarktes berücksichtigt wird. Wird Musik nicht live, sondern über Lautsprecher als reine Hintergrundmusik, von Tonträgern oder über das Radio gespielt, kommen andere Tarife zur Anwendung.