Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Chemnitz

Der Chemnitzer Stadtrat hat im September 2023 das aktualisierte Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Chemnitz beschlossen. Im Erarbeitungs- und Diskussionsprozess hat sich das Ehren- und Hauptamt der IHK Chemnitz aktiv eingebracht.
Der Einzelhandel unterliegt einem stetigen Strukturwandel. Die Kommunen können den Wandel im Handel aktiv begleiten. Für eine gezielte Steuerung der Einzelhandels- und Zentrenentwicklung ist die Aufstellung eines Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes aus rechtlichen und kommunalpolitischen Gründen unabdingbar. Folgende Ziele werden mit dem Konzept verfolgt:
  • Stärkung der Chemnitzer Innenstadt und Positionierung als tragender Einzelhandelsstandort unter Berücksichtigung der oberzentralen Versorgungsfunktion
  • Sicherung und Ausbau der verbrauchernahen Versorgung, insbesondere der wohnungsnahen Grundversorgung der Bevölkerung
  • Überprüfung, Erhalt und Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche

Zur Sicherung und Umsetzung der vorgenannten Ziele enthält das Einzelhandels- und Zentrenkonzept folgende Kernelemente:
  • räumlich-funktionale Festlegung der zentralen Versorgungsbereiche
  • ortstypische Liste zur Differenzierung zwischen nahversorgungsrelevanten, zentrenrelevanten und nicht-zentrenrelevanten Sortimenten („Chemnitzer Liste“)
  • Ansiedlungskriterien zur Einzelhandelssteuerung unter Verknüpfung des Standortkonzeptes und der Sortimentsliste
Eine wesentliche Rolle im Chemnitzer Einzelhandelsgefüge spielen die zentralen Versorgungsbereiche. Das sind räumlich abgrenzbare Bereiche in städtebaulich integrierten Lagen, denen auf Grund vorhandener Einzelhandelsnutzungen – häufig ergänzt durch diverse Dienstleistungen und gastronomische Angebote – eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt. Sie sind zu erhalten und zu entwickeln.

Weiter Informationen und Dokumente sind auf der Webseite der Stadt Chemnitz abrufbar.