Studie zu Berichts- und Meldepflichten
Vielfach wird von Wirtschaft und Unternehmen die hohe bürokratische Belastung durch staatliche Statistik- und Meldepflichten kritisiert. Um diese näher zu untersuchen, hat die IHK Chemnitz eine qualitative Studie in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse nun vorliegen.
Im Rahmen der Studie wurden Interviews mit Geschäftsführern, Inhabern oder leitenden Mitarbeitern der jeweiligen Unternehmen geführt. Dabei wurden Betriebe aus verschiedenen Branchen sowie unterschiedlicher Unternehmensgröße ausgewählt, um einen möglichst umfassenden Überblick über die aktuelle Situation zu bekommen
Zwei von drei Interviewpartnern äußerten, dass der zeitliche und finanzielle Aufwand der Statistik- und Meldepflichten insgesamt zu hoch sei. In umfangreichen Tabellen werden die durchschnittlichen Zeit- und Kostenaufwände für verschiedene Branchen aufgelistet. Die durchschnittlichen Gesamtkosten für Bürokratieaufwand (inkl. Betriebsbeauftragte) der befragten Unternehmen betragen 184.000 Euro jährlich.
Unternehmen aus dem verarbeitenden Gewerbe sind besonders stark von bürokratischen Pflichten betroffen. Und das nicht nur in Bezug auf Meldepflichten, sondern auch beim Betriebsbeauftragtenwesen. So gibt es insgesamt 45 grundsätzlich gesetzlich vorgeschriebene betriebliche Beauftragte in der Wirtschaft. Um alle Stellen erforderlicher betrieblicher Beauftragter zu besetzen, kommen Unternehmen häufig an die Grenzen ihrer Personalkapazität. In ihrer Sinnhaftigkeit wurden bspw. die Funktionen des Leiter- und des Aufzugsbeauftragten außerordentlich kritisiert.
Zwei von drei Interviewpartnern äußerten, dass der zeitliche und finanzielle Aufwand der Statistik- und Meldepflichten insgesamt zu hoch sei. In umfangreichen Tabellen werden die durchschnittlichen Zeit- und Kostenaufwände für verschiedene Branchen aufgelistet. Die durchschnittlichen Gesamtkosten für Bürokratieaufwand (inkl. Betriebsbeauftragte) der befragten Unternehmen betragen 184.000 Euro jährlich.
Unternehmen aus dem verarbeitenden Gewerbe sind besonders stark von bürokratischen Pflichten betroffen. Und das nicht nur in Bezug auf Meldepflichten, sondern auch beim Betriebsbeauftragtenwesen. So gibt es insgesamt 45 grundsätzlich gesetzlich vorgeschriebene betriebliche Beauftragte in der Wirtschaft. Um alle Stellen erforderlicher betrieblicher Beauftragter zu besetzen, kommen Unternehmen häufig an die Grenzen ihrer Personalkapazität. In ihrer Sinnhaftigkeit wurden bspw. die Funktionen des Leiter- und des Aufzugsbeauftragten außerordentlich kritisiert.
Neben der Abbildung des Ist-Zustandes gibt die Studie Handlungsempfehlungen an die öffentliche Verwaltung:
- Ausbau der digitalen Vernetzung der Behörden auf EU-, Bundes- und Landesebene (gebündelte Datenabfragen/-banken);
- Überarbeitung und ggf. Verschlankung der Meldepflichten und des Beauftragtenwesens (Überprüfung der Sinnhaftigkeit von Meldepflichten und Beauftragtenwesen, Turnus von Meldepflichten, Identifizierung von Doppelmeldungen);
- Verbesserung der Kommunikation der Behörden mit den Unternehmen, mit Hilfe digitaler Instrumente und rechtzeitige Bekanntgabe von neuen Normen (Steigerung von Flexibilität und Transparenz).