Verlängerter Schutz für ukrainische Geflüchtete

Planungssicherheit für Betriebe und Beschäftigte

Der Europäische Rat hat am 13. Juni 2024 die Verlängerung des vorrübergehenden Schutzes für ukrainische Flüchtlinge bis März 2026 beschlossen. Die Entscheidung ist nicht nur für rund eine Millionen Ukrainer von Vorteil, sondern auch für die Planungssicherheit der Unternehmen vor Ort.
Aufgrund des Fachkräftemangels ist die lang erwartete Verlängerung von großer Bedeutung für deutsche Unternehmen, denn viele ukrainische Flüchtlinge bringen dringend benötigte Qualifikationen und Berufserfahrung mit.
Trotz der angespannten Wirtschaftslage stieg zuletzt die – allerdings noch deutlich ausbaufähige – Beschäftigungsquote der ukrainischen Geflüchteten stetig an: Im Februar 2024 waren deutschlandweit 21 Prozent von ihnen berufstätig. 119.000 haben eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland gefunden, 37.000 einen Minijob.
Das Projekt "Job Turbo", das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales initiiert wurde, unterstützt bei der Suche nach einer Arbeitsstelle und begleitet die Unternehmen. Die Förderung, um mehr Ukrainer und Ukrainerinnen in Unternehmen zu bringen, ist dennoch nicht ausreichend. Sprachkurse nach der Arbeit oder von zu Hause sind nicht immer möglich.