Förderprogramm unterstützt bei Rekrutierung

Seit 1. Juli 2024 können KMU in Sachsen für die Rekrutierung und nachhaltige Integration von internationalen Fach- und Arbeitskräften aus Drittstaaten einen Zuschuss beantragen.
Ein neues Förderprogramm gilt für Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse, die ab dem 1. Juli 2024 vertraglich mit ausländischen Fach- und Arbeitskräften bzw. Jugendlichen für eine Ausbildung oder ein duales Studium geschlossen werden. Beantragt werden kann der Zuschuss bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB), nachdem die sechsmonatige Probezeit erfolgreich verlaufen ist.
Nicht nur Unternehmen in Sachsen stehen vor der Herausforderung, Fach- und Arbeitskräfte zu gewinnen, zu qualifizieren und zu halten. Sachsen benötigt Zuwanderung in den Arbeitsmarkt, insbesondere von Fach- und Arbeitskräften. Bei der Erarbeitung des Förderprogramms wurde neben dem höheren Aufwand im Vergleich zur Suche und Einstellung inländischer Beschäftigter gleichzeitig Wert auf nachhaltige Integration gelegt. Deshalb sind neben einem guten Sprachverständnis als zentrale Grundlage für die soziale Integration eine bereits bestehende sechsmonatige Ausbildung bzw. Beschäftigung Voraussetzung für einen Antrag. Nach den Erfahrungen aus der Probezeit, kann davon ausgegangen werden, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer gut zusammengefunden haben.
Unter Berücksichtigung verfügbarer Haushaltsmittel können pro Unternehmen bis zu drei Ausbildungs- und bis zu drei Beschäftigungsverhältnisse gefördert werden. Die Zuschüsse sind gestaffelt: Für Kleinstunternehmen bis neun Beschäftigte ist der Zuschuss am höchsten und beträgt beim Erstantrag für ein Beschäftigungsverhältnis 8.000 Euro (6.500 Euro für kleine und 5.000 Euro für mittlere Unternehmen). Für ein Ausbildungsverhältnis können Kleinstunternehmen 4.800 Euro bzw. mit unternehmensfinanzierter Vorbereitungsphase 7.200 Euro erhalten (kleine Unternehmen 3.900 bzw. 5.850 Euro und mittlere 3.000 bzw. 4.500 Euro).