Arbeitsmarktzulassung für ausländische Mitarbeiter elektronisch möglich
Seit Juli 2024 können Arbeitgeber die Arbeitsmarktzulassung für Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten online beantragen und per Mail versenden. Ein neuer digitaler Service der Bundesagentur für Arbeit entlastet so Behörden, Arbeitgeber und ausländische Arbeitskräfte.
Die Arbeitsmarktzulassung ist eine Voraussetzung dafür, dass Menschen aus Drittstaaten, ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten können. Ab dem 1. Juli 2024 erhalten Arbeitgeber sowie künftige Arbeitnehmende die vorläufige Arbeitsmarktzulassung, auch Vorabzustimmung genannt, durch die Bundesagentur für Arbeit digital.
Möchten Arbeitgeber Fachkräfte aus Drittstaaten anstellen, können sie die Arbeitsmarktzulassung bei der Bundesagentur für Arbeit schon beantragen, wenn sich die künftige Arbeitskraft noch in ihrer Heimat aufhält. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erteilt diese die Vorabzustimmung und hinterlegt sie digital, sodass Ausländerbehörden, Visastellen und Ausländerzentralregister darauf zugreifen können.
Arbeitgeber erhalten die Vorabzustimmung künftig digital und können diese dann per E-Mail ins Ausland an ihre künftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer senden, damit diese ihr Visum beantragen können. Auch die Visumsstelle kann auf die hinterlegten Daten online zugreifen. Ein Original, das je nach Region auf dem Postweg bisher oft lange unterwegs war, wird nicht mehr benötigt.
Der digitale Datenaustausch zwischen den Behörden erleichtert somit den Visumsantrag und beschleunigt die Visumsvergabe – was Unternehmen und Fachkräften mehr Planungssicherheit gibt.