„Wir machen das!“ - Arbeitsmarktprogramm des Sozialministeriums entfristet
Arbeitsmarktprogramm - ein weiterer Baustein , um Menschen mit Behinderung in Ausbildung oder Arbeit zu bringen
Das Arbeitsmarktprogramm „Wir machen das! Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beschäftigung“ wird von der Bundesagentur für Arbeit Sachsen durchgeführt und wurde ab 01. 01. 2018 entfristet. Wie in den vergangenen Jahren versucht Sachsen auch weiterhin, mithilfe von 1,5 Millionen Euro Unternehmer von der Anstellung behinderter Menschen zu überzeugen. Mit der Summe sollen landesweit Lehrstellen und Arbeitsplätze durch eine Pauschale von bis zu 5000 Euro gefördert werden.
Anliegen der Staatsregierung ist es, Arbeitgeber zu motivieren, die Potenziale von Menschen mit Behinderungen für Ihre Unternehmen zu erschließen. Im vergangenen Jahr konnten mehr als 70 Ausbildungs- und 250 Arbeitsplätze für Behinderte in Sachsen gefördert werden.
Betriebliche Ausbildung und gleichberechtigte Beschäftigung sind für Menschen mit Behinderungen leider noch immer keine Selbstverständlichkeit.
Die bundesweite Pflichtquote von fünf Prozent für Betriebe ab 20 Beschäftigten wird seit Jahren zwar von der öffentlichen Verwaltung eingehalten, jedoch von der Privatwirtschaft verfehlt. Auch von der guten Entwicklung am Arbeitsmarkt profitierten Behinderte bislang kaum. Es gilt Barrieren abzubauen für ein selbstverständliches Miteinander und der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des Lebens.
Gefördert werden Arbeitgeber, die schwerbehinderte oder diesen gleichgestellte behinderte junge Menschen in Ausbildung bzw. schwerbehinderte oder diesen gleichgestellte arbeitslose oder arbeitssuchende Menschen in Beschäftigung bringen. Die Leistungen werden als Erst- und Zweitprämie gewährt und betragen bis zu 5.000 Euro je Förderfall.
Förderung erhalten private Arbeitgeber (natürliche und juristische Personen des privaten Rechts) mit Betriebssitz im Freistaat Sachsen, die Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigen. Voraussetzung ist ein formloser Antrag durch den Arbeitgeber vor Abschluss des Ausbildungs- oder Arbeitsvertrages. Zuständig für die Bewilligung der Förderungen sind die Agenturen für Arbeit im Bereich der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit.
Das Arbeitsmarktprogramm „Wir machen das!“ leistet einen wichtigen Beitrag, die UN-Behindertenrechtskonvention in Sachsen umzusetzen und unsere Gesellschaft inklusiver zu gestalten.
Ansprechpartner:
Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit
Inklusionsberaterin und Ausbildungsberater der IHK Chemnitz
Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit
Inklusionsberaterin und Ausbildungsberater der IHK Chemnitz