IHK - wieso, weshalb, warum?

Fragen und Antworten zu den Beiträgen, zur IHK-Pflichtmitgliedschaft und zu den Aufgaben der Industrie- und Handelskammern.

Wie vertritt die IHK die Interessen der Unternehmen?

Ob Taxifahrer oder Industriebetrieb, ob Existenzgründer oder erfahrener Unternehmer - jedes Unternehmen profitiert davon, dass die IHK sich für die Wirtschaft in der Region einsetzt:
  • Wenn die IHK zum Beispiel dafür sorgt, dass die Verkehrsanbindung an die Innenstadt verbessert wird, kann sich jeder freuen, der dort ein Geschäft hat.
  • Wenn die IHK sich dafür stark macht, dass eine Gemeinde ihre Abgaben nicht erhöht, kommt das allen Unternehmen in der Kommune zugute.
  • Wenn sich die IHKs zusammen mit Arbeitsagenturen, Schulen und Hochschulen dafür einsetzen, dass qualifizierte, junge Leute und Unternehmen zusammenfinden, dann ist das wichtig für die gesamte Region.
  • Und wenn sich die IHKs über ihre Dachorganisation, den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Berlin, gegen Steuererhöhungen und für leichtere Unternehmensgründungen einsetzen, sich für gut qualifizierte Fachkräfte und sichere, sowie bezahlbare Energie stark machen, dann ist das für die Unternehmen in ganz Deutschland gut.

Welche Serviceleistungen bietet die IHK den Unternehmen?

  • Ob Marketing oder Steuern, Innovationen oder Recht - in der IHK erhalten Unternehmen zu allen wichtigen Themen wertvolles Know-how von Experten.
  • Existenzgründer können mit ihrer IHK die Geschäftsidee erörtern. Sie erhalten Hilfestellung beim Businessplan, wichtige Branchendaten, Tipps für das Bankgespräch und Hilfe bei Förderanträgen.
  • In Sprechtagen mit Kreditinstituten und Förderbanken können Unternehmen Fragen zur Unternehmensfinanzierung klären.
  • Bei Branchentreffs und Unternehmerstammtischen werden wertvolle Kontakte geknüpft. Unternehmer, die ihren Betrieb übergeben möchten, lernen über ihre IHK potenzielle Nachfolger kennen.
  • Und wer in ein ausländischen Markt Fuß fassen möchte, der kann die ersten Schritte auch von zu Hause aus erledigen. Die IHK ist nämlich bestens mit den Auslandshandelskammern (AHKs) und deren Büros in über 80 Ländern vernetzt. Über seine IHK oder auch direkt bei einer der AHKs kann man Informationen über den Markt erhalten und sich mit den notwendigen Formalien, wie Einfuhrbestimmungen, vertraut machen. Später hilft die zuständige AHK bei den ersten unternehmerischen Schritten vor Ort.
Und nicht zuletzt: Die IHKs sorgen für eine solide Ausbildung. Sie nehmen zum Beispiel jedes Jahr mehr als 590.000 Zwischen- und Abschlussprüfungen ab. Davon profitiert auch derjenige, der vielleicht selbst nicht ausbilden kann aber zum Beispiel eine Bürokauffrau einstellt. All das tun die IHKs in Eigenverantwortung – nach dem Motto: von der Wirtschaft, für die Wirtschaft.

Kann sich nicht der Staat um die Ausbildung kümmern?

Der Staat weiß, dass er die Ausbildung selbst nicht annähernd so gut organisieren könnte wie die IHKs. Schon gar nicht so praxisnah! Deshalb hat er der IHK die Verantwortung für die berufliche Bildung übertragen.
Die IHKs entlasten den Staat nicht nur. Sondern sie organisieren die Ausbildung auch schneller, sachgerechter und günstiger, als staatliche Einrichtungen dies könnten. Das liegt nicht zuletzt an den 170.000 Frauen und Männern aus der Wirtschaft und Berufsschulen, die ehrenamtlich in rund 28.000 IHK-Prüfungsausschüssen tätig sind.

Wie bewerten Unternehmen die Leistungen ihrer IHK?

Wer die IHK kennt und deren Dienstleistungen nutzt, schätzt sie!
Über 70 Prozent der Unternehmen sind mit ihrer IHK zufrieden oder sehr zufrieden. Das zeigt eine aktuelle TNS – Emnid-Umfrage, die im August 2013 veröffentlicht wurde. Bei einzelnen Services - wie Benennung von Sachverständigen oder Beratung zu Aus- und Weiterbildung - liegen die Zufriedenheitsquoten sogar bei 90 Prozent. 95 Prozent sind mit der IHK-Existenzgründungsberatung zufrieden.
Die IHK-Organisation analysiert regelmäßig Verbesserungsmöglichkeiten auf Basis dieser Emnid-Umfrage aber auch durch Befragungen von Partnern der IHKs aus Bildung, Politik und Verwaltung, sowie eine Mystery-Man-Aktion.
Des Weiteren hat sich die IHK einer Bürokratiekostenmessung durch das Statistische Bundesamt gestellt. Nach dieser Studie entstehen den Unternehmen in Deutschland durch Informationspflichten aus den IHK-Satzungen im Durchschnitt lediglich elf Euro Bürokratiekosten pro Jahr.
Die IHKs machen damit vor, wie bürokratiearmes Handeln im Interesse der Unternehmen aussehen kann.

Ist die Pflichtmitgliedschaft sinnvoll?

Ja - und zwar aus drei Gründen:
  • Erst die gesetzliche Mitgliedschaft macht es möglich, dass die IHKs alle Gewerbetreibenden ihrer Region gleichberechtigt vertreten - und nicht nur Einzelinteressen einiger Großunternehmen oder Branchen.
  • So engagieren sich die IHKs für eine bessere Infrastruktur und Verkehrsanbindungen, für niedrige Steuern und Abgaben, für Bürokratieabbau und Fachkräftenachwuchs durch Aus- und Weiterbildung. Dies kommt allen zugute - Wettbewerbern wie Geschäftspartnern. Das kann nur funktionieren, wenn alle mitmachen und sich an der Finanzierung beteiligen. Ansonsten könnten die finanzstarken Unternehmen das Sagen bekommen, nach dem Motto „Wer bezahlt, bestellt die Musik“.
  • IHKs ersetzen staatliche Verwaltung - auch dies wird erst möglich durch die gesetzliche Mitgliedschaft. Die IHKs nehmen eine ganze Reihe hoheitlicher Aufgaben für die Unternehmen wahr, z. B. bei der beruflichen Bildung und der Förderung des Exports. Ohne die IHKs müsste der Staat die Aufgaben mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand bestreiten. Die Beiträge der IHK-Mitglieder vermeiden also höhere Steuern und Abgaben.
  • Schließlich sichert die gesetzliche Mitgliedschaft die politische Neutralität der IHKs und garantiert deren Unabhängigkeit.
Übrigens hält auch das Bundesverfassungsgericht die gesetzliche Mitgliedschaft für erforderlich. „Die sachgemäße Erfüllung öffentlicher Aufgaben macht eine Organisation nach dem Prinzip der Pflichtzugehörigkeit sinnvoll und notwendig … Wäre der Beitritt zur IHK freiwillig, dann hinge die Zusammensetzung der Mitgliedschaft vom Zufall ab“, argumentieren die Richter.

Könnten die IHKs ihre Aufgaben nicht auch ohne die Pflichtmitgliedschaft erfüllen?

Ohne die Mitgliedschaft aller gewerblichen Unternehmen würden die IHks zu einem verlängerten Arm des Staates. Die Wirtschaft hätte viel weniger Gestaltungsspielraum. Die IHKs unterlägen einer strengen staatlichen Fachaufsicht und staatlichen Weisungsrechten. Der Staat müsste in diesem Fall eine Vielzahl von Verordnungen erlassen, um das heutige Satzungsrecht der IHKs zu ersetzen.
IHKs erfüllen mehr als 50 öffentliche Aufgaben. Neben der Ausbildung gehören dazu:
  • das Ausstellen von Ursprungszeugnissen,
  • die Durchführung von Fach- und Sachkundeprüfungen,
  • die Führung von Registern,
  • die Bestellung von vereidigten Sachverständigen
...und es kommen immer wieder neue Aufgaben hinzu. So zum Beispiel aktuell:
Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen oder die Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler.
Fällt die gesetzliche Mitgliedschaft, bräuchten wir beispielsweise ein Amt, das die betriebliche Ausbildung überwacht und die Auszubildenden prüft. Wir bräuchten regionale Wirtschaftsförderungsämter, Sachverständigenämter, staatliche Kommissionen zur Ernennung von Finanz- und Handelsrichtern, staatliche Gutachterkommissionen für Wirtschaftsfragen in der Verkehrs- und Bauleitplanung.
Die Liste ließe sich noch fortsetzen! Und: Der Staat ließe sich solche zusätzlichen Aufgaben von den Steuerzahlern erstatten. Dadurch, dass der Staat zudem auf 218.000 ehrenamtlich Tätige verzichten müsste und dadurch, dass staatliche Behörden z. B. die betriebliche Ausbildung weniger effizient als die Wirtschaft organisieren könnten, würde das für die Unternehmen für diese zusätzlichen Staatsaufgaben höhere Steuern und Abgaben bedeuten. Diese wären signifikant höher als die Beiträge, die sie derzeit an die IHKs entrichten.
Allein in der Berufs- und Weiterbildung engagieren sich jährlich rund 175.000 ehrenamtliche Prüfer aus den Unternehmen. Die Übernahme dieser Prüfungsaufgaben würde den Staatshaushalt mit mehreren hundert Millionen Euro belasten. Gleichzeitig verlöre die Wirtschaft Mitsprache- und Beteiligungsmöglichkeiten.
Bei der Entwicklung von Ausbildungsverordnungen prägen die in der IHK-Organisation engagierten Unternehmerinnen und Unternehmer die Ausbildungsprofile der Zukunft und garantieren mit ihrer Sachkompetenz, dass Jugendliche nicht Dinge lernen müssen, die in Betrieben nicht gebraucht werden.

Wie berechnet sich der Mitgliedsbeitrag?

Er setzt sich aus Grundbeitrag und Umlage zusammen:
  • Der Grundbeitrag ist so gestaffelt, dass er der Leistungsstärke der Unternehmen entspricht.
  • Die Umlage richtet sich nach den Erträgen der Firmen. Also: Wer mehr Gewinne macht, der zahlt auch mehr. Der IHK-Beitrag orientiert sich dadurch an den finanziellen Möglichkeiten der Betriebe – er ist zugleich eine Form der solidarischen Finanzierung.

Warum müssen nicht alle Unternehmen Beiträge zahlen?

Etliche Gewerbetreibende sind nur im Nebenberuf oder sonst in sehr geringem Umfang tätig. Sie erwirtschaften entsprechend niedrige Einnahmen. Seit 1999 sind diese „Bagatellgewerbetreibenden“ per Gesetz vom Beitrag freigestellt.
Konkret:
  • Beitragsbefreit sind nicht im Handelsregister eingetragene natürlich Personen und Personengesellschaften, wenn ihr Jahresertrag bestimmte Grenzen - im Regelfall 5.200 Euro - nicht überschreitet.
  • Darüber hinaus sind Existenzgründer beitragsbefreit: Seit 2004 müssen natürliche Personen, wenn sie erstmalig selbständig tätig werden, in den ersten beiden Jahren keinen Beitrag zahlen und in den beiden Jahren danach lediglich den Grundbeitrag. Erst danach müssen sie Grundbeitrag und Umlage leisten. Wieder ist die Voraussetzung, dass sie nicht im Handelsregister eingetragen sind und dass ihr Jahresertrag bestimmte Grenzen - im Regelfall 25.000 Euro - nicht überschreitet.

Sollten die IHKs nicht erst einmal ihre Kosten senken, bevor sie ihre Mitgliedsunternehmen belasten?

Das machen sie kontinuierlich. Wie Unternehmen entwickeln sich die IHKs ständig weiter und passen ihre Struktur an. Sie sorgen dafür, dass ihre Organisation schlank bleibt und die Entscheidungswege kurz sind. Darauf achten die Unternehmer der IHK-Vollversammlungen und der IHK-Ausschüsse.
Die IHKs arbeiten effektiv und kostengünstig, weil hier die Unternehmer selbst über Ausgaben und Einnahmen entscheiden. Anders als Behörden bilanzieren IHKs nach dem Prinzip der doppelten Buchführung. Das ermöglicht es, transparent über Ertrag und Aufwand, Vermögen und Finanzierung zu berichten.

Wo steht, welche Leistungen Unternehmen für ihre Beiträge von den IHKs bekommen?

Sie wollen wissen, wie hoch die IHK-Beiträge sind? Wie viele kleine und mittelgroße Unternehmen Mitglieder der IHK-Vollversammlung sind? Wie viele Mitarbeiter die einzelnen IHKs haben? Oder wie viele Ursprungszeugnisse die IHKs ausstellen? Wie viele Existenzgründer beraten werden? Sehen sie nach unter: www.ihk.de/ihktransparent.
Hier finden sie umfangreiche Daten und Fakten zu Beiträgen, Leistungen, Haupt- und Ehrenamt. Die Informationen werden jährlich auf den neusten Stand gebracht.

Wer setzt die Höhe der Beiträge fest?

Die Parlamente der IHKs, also die gewählten Unternehmer in der IHK-Vollversammlung, entscheiden über die IHK-Haushalte und ihre Finanzierung. Und damit auch über die Höhe der Mitgliedsbeiträge.

Warum sind die IHK Beiträge von Region zu Region unterschiedlich?

Die Beiträge werden nicht zentral festgesetzt, sondern die regionale IHK-Vollversammlung entscheidet über die Beitragshöhe. Wenn die Unternehmer mehr IHK-Leistungen beschließen, so finanzieren sie diese ggf. über höhere Beiträge oder Gebühren. Eine untere Grenze ist dort gesetzt, wo die IHKs ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen müssen.
Zudem unterscheiden sich die Regionen in der Wirtschaftskraft ihrer Unternehmen. Das kann dazu führen, dass eine IHK in einer Region mit schwächerer Wirtschaftskraft etwas höhere Beiträge erheben muss, um ihren Aufgaben gerecht zu werden.
Derzeit variiert der niedrigste Grundbeitrag für Kleingewerbetreibende zwischen 10 und 60 Euro pro Jahr. Für in das Handelsregister eingetragene Unternehmen beginnt der reguläre Grundbeitrag zwischen 30 und 290 Euro pro Jahr. Der durchschnittliche IHK-Beitrag beträgt, bezogen auf die zahlenden Mitgliedsfirmen, rund 296 Euro pro Jahr, bzw. 25 Euro pro Monat.
Aber: Gut ein Drittel der IHK-Mitglieder muss keinen Beitrag zahlen, da ihr Gewinn zu gering ist oder sie Existenzgründer sind.

Kann die IHK Unternehmen Rücklagen erstatten – und die Beiträge senken?

Wie Unternehmen weisen die IHKs in ihren Bilanzen Rückstellungen, z. B. für Pensionsverpflichtungen, aus. Ziel ist, diese nicht nur zu passivieren, sondern auch auszufinanzieren. Darüber hinaus ist die Bildung von Rücklagen geübte Praxis, nicht nur in den Unternehmen, sondern auch in den IHKs. Das entspricht dem kaufmännischen Prinzip der Vorsicht.
Die Finanzstatute der IHKs, die von der Vollversammlung verabschiedet werden, sehen eine Ausgleichsrücklage und daneben die Möglichkeit der Vorsorge für bestimmte Ereignisse, wie z. B. Renovierungen, Ersatzbeschaffung für z. B. IT, durch zweckbestimmte Rücklagen vor.
Sobald IHK-Vollversammlungen feststellen, dass Rücklagen nicht oder nicht in der gebildeten Höhe erforderlich sind, werden diese, nach entsprechendem Beschluss, auch reduziert oder aufgelöst.

Haben in den IHKs nur die Großen das Sagen?

Nein. Jedes IHK-Mitglied hat bei Wahlen eine Stimme, ob Industrieunternehmen, Gemüsehändler oder Taxiunternehmer. Das ist unabhängig davon, wie groß der Betrieb ist oder wie viel Beitrag er zahlt. Dies ist ein entscheidender Vorteil der gesetzlichen Mitgliedschaft.
Dabei sind die Vollversammlungen auch ein Spiegelbild der regionalen Wirtschaftsstruktur: Alle Branchen, Regionen und Unternehmensgrößen sind in den IHK-Gremien vertreten.

Wie wird die Demokratie in der IHK gewährleistet?

Durch die IHK-Vollversammlung. Sie ist das Parlament und das wichtigste Organ der IHK. Alle vier oder fünf Jahre wählen die Mitgliedsunternehmen einer IHK frei und geheim die Mitglieder der Vollversammlung. Dabei werden die Unternehmen ihren Branchen entsprechend in Wahlgruppen eingeteilt.
So spiegelt sich die Branchenstruktur der Region in der Vollversammlung ihrer IHK wider.
Regelmäßig tritt die Vollversammlung zusammen und entscheidet über die Arbeitsschwerpunkte der IHK, die Finanzen und grundsätzliche Angelegenheiten.
Insgesamt gibt es bei den 80 IHKs in Deutschland rund 5.300 Vollversammlungsmitglieder, davon sind 16 Prozent Frauen und 84 Prozent Männer.

Welchen Einfluss haben kleine und mittlere Unternehmen der IHK?

Die Wirtschaft in Deutschland ist mittelständisch geprägt. Das zeigt sich auch in den Vollversammlungen. De facto gehören rund 76 Prozent der in den Vollversammlungen vertretenen Unternehmen zu den kleinen und mittelgroßen Unternehmen. Nur rund 24 Prozent haben mehr als 250 Mitarbeiter.

Was tun die IHKs für die kleinen Unternehmen?

Wenn ein Unternehmen ein Problem hat, findet es in der IHK Fachleute, die ihm helfen. Das ist gerade für kleinere Unternehmen wichtig. Ob Aus- und Weiterbildung, Recht und Steuern, Umweltschutz oder Fragen der Werbung - die IHK hat die passenden Fachabteilungen und Experten.
Die IHK bietet damit allen Betrieben ein Know-how an, das sich sonst nur große Unternehmen leisten können. Und eine aktuelle Emnid-Umfrage zeigt, dass die Unternehmen die IHK-Services schätzen: 87 Prozent sind mit Seminaren zu unternehmensrelevanten Themen zufrieden oder sehr zufrieden.
Bei der Aus- und Weiterbildung sind es 90 Prozent und in der Benennung von Sachverständigen, sowie bei Adress- und Handelsregisterauskünften beträgt die Zufriedenheitsquote 91 Prozent. Bei der Beratung für Existenzgründer sogar 91 Prozent.
Existenzgründern bietet die IHK einen Rund-Um-Service aus einer Hand - durch Einstiegsinformationen zur Selbstständigkeit, persönliche Beratung zum Geschäftskonzept, Seminar, Sprechtage mit Banken und Sparkassen, Stellungnahme zu Förderanträgen. Sie gibt auch Hinweise, wo und wie staatliche Mittel bereitgestellt werden und berät bei der Wahl der Unternehmensform. In IHK-Börsen können Gründer etwa Unternehmen finden, die zur Übergabe anstehen.
Nicht zuletzt können Unternehmer auf vielen IHK-Veranstaltungen Kontakte zu anderen Unternehmen knüpfen und so potenzielle Geschäftspartner kennen lernen.

Bestimmen bei den IHKs nicht immer die gleichen Personen die Richtung?

Wer mitmacht, kann auch Einfluss nehmen. Es kommt darauf an, sich aktiv zu beteiligen. Rund 218.000 Personen engagieren sich ehrenamtlich in der IHK - der Sache wegen.
So gibt es in der jeder IHK z. B. Fachausschüsse, in denen Unternehmen aktuelle regional -und wirtschaftspolitische Themen diskutieren und mit den Ergebnissen die Politik sachnah und objektiv beraten.
Je mehr Unternehmen sich in ihrer IHK engagieren und sich nicht nur als passives Mitglied verstehen, desto breiter wird der Einfluss der Mitglieder - sowie das Gewicht in der Region und darüber hinaus.
Und: Jeder Unternehmer kann sich den Wahlen zur IHK-Vollversammlung stellen und als gewählter Vertreter die Geschicke der IHK und damit der regionalen Wirtschaft mit bestimmen. Also: Mitmachen lohnt sich!

Welchen Vorteil hat denn die Selbstverwaltung?

Selbstverwaltung ersetzt Staatsverwaltung. Selbstverwaltung bedeutet: Die Wirtschaft entscheidet selbst, macht es selbst und bezahlt es selbst. Die wirtschaftliche Selbstverwaltung macht Betroffene zu Beteiligten und sichert Freiheit. So argumentiert auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Entschluss zur gesetzlichen Mitgliedschaft.

Sollten die IHKs nicht noch mehr Aufgaben vom Staat übernehmen?

Das ist sinnvoll, soweit es sich um Aufgaben handelt, welche die Wirtschaft betreffen und die sie selbst besser erledigen kann als der Staat. Die IHKs sind Einrichtungen, mit denen die Unternehmen ihre eigenen Angelegenheiten regeln können und wollen.
Sie wollen zum Beispiel auch Gewerbeanzeigen rechtsverbindlich entgegennehmen und bescheinigen sowie Umweltzertifikate ausstellen. Das wäre konsequente Deregulierung und ein weiterer Schritt zu mehr Selbstverwaltung.
Wie rasch und kostengünstig die IHKs hoheitliche Aufgaben übernehmen können, bewiesen sie, als ihnen der Staat die Registrierung und Erlaubniserteilung für die Versicherungsvermittler übertragen hat.
Das Bundeswirtschaftministerium lobte: „Über 40.000 beschiedene Erlaubnisträger und 190.000 Registrierungen in 1,5 Jahren zeigen, dass die Kammern sich auf diese neue Aufgabe bestens vorbereitet und gute Arbeit geleistet haben.“