PM 56 | 17.08.2023
Lieblingsplätze für alle
Im Landkreis Mittelsachsen kann ab sofort und bis zum 30. November 2023 das Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen beantragt werden.
Gefördert werden kleinere Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren im Gastronomie-, Kultur-, Freizeit, Bildungs- und Gesundheitsbereich. Voraussetzung ist, dass die Gebäude öffentlich zugänglich sind. Beispiele in den zurückliegenden Förderperioden waren die barrierefreie Umgestaltung von Eingangs- und Empfangsbereichen, zum Beispiel in Apotheken und Geschäften oder der Einbau von Automatiktüren und der Anbau von Rampen und Treppenliften.
Antragsberechtigt für den nicht zurückzahlbaren Zuschuss sind Eigentümer von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, aber auch Betreiber (Pächter und Inhaber) mit einer schriftlichen Zustimmung des Eigentümers für die Baumaßnahme.
Auch im Landkreis Vogtland, der Stadt Chemnitz, dem Landkreis Zwickau und dem Landkreis Erzgebirge lohnt sich die Nachfrage nach dem Investitionszuschuss.