PM 42 | 09.07.2024

Neue Grundsteuer ab 2025 aufkommensneutral umsetzen

Die Grundsteuer wird ab Januar 2025 auf der Basis aktueller Werte erhoben, wodurch die Grundsteuerbelastung für betriebliche Grundstücke und Immobilien auch höher ausfallen kann als bisher.
„Mit der Neubewertung aller Grundstücke und Immobilien wird sich auch die Berechnungsgrundlage der Grundsteuer-Hebesätze in den Kommunen verändern“,
sagt Michael Thümmel, Steuerexperte bei der IHK Chemnitz.
 
Auf Grundlage der vom Sächsischen Staatsministerium der Finanzen (SMF) erstellten Grundsteuer-Hebesatzprognose hat die IHK Chemnitz für ihre Mitgliedsunternehmen eine Übersicht mit den prognostizierten Grundsteuer B Hebesätzen und dem empfohlenen Anpassungsbedarf für die Kommunen erstellt.
Je nachdem, ob durch die neuen Grundstücks- und Immobilienwerte die Summe aller Grundsteuermessbeträge in einer Kommune steigen oder fallen, müssen die Städte und Gemeinden ihre Grundsteuer-Hebesätze absenken oder anheben, um im Jahr 2025 das gleiche Niveau an Grundsteuereinnahmen zu erzielen, wie bisher.
Um den Kommunen eine Orientierung zu geben, in welchem Rahmen sich die zukünftigen aufkommensneutralen Grundsteuer-Hebesätze bewegen sollten, hat das Sächsische Staatsministerium der Finanzen auf seiner Homepage die Spannbreite der möglichen Grundsteuer-Hebesätze veröffentlicht. Diese sind für die Kommunen jedoch nicht verbindlich.
Auf Grundlage der prognostizierten Grundsteuer-Hebesätze können Unternehmen durch Multiplikation mit dem vom Finanzamt mitgeteilten Grundsteuermessbetrag nun kalkulieren, mit welcher Grundsteuerbelastung sie im Jahr 2025 voraussichtlich rechnen müssen. Ob diese Prognose dann tatsächlich zutrifft, wird davon abhängen, ob die Kommunen die Grundsteuerreform aufkommensneutral umsetzen, d.h. die Grundsteuer-Hebesätze so kalkulieren, dass die Grundsteuereinnahmen im nächsten Jahr nicht über dem bisherigen Niveau der letzten Jahre liegen.
Die IHK Chemnitz appelliert an die Städte und Gemeinden, die neue Grundsteuer aufkommensneutral umzusetzen, um Mehrbelastungen für ihre Mitgliedsunternehmen zu vermeiden.