PM 19 | 28.03.2024
Hintergrund:
In fast allen Bundesländern haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf jährlich fünf Tage bezahlte Freistellung für individuelle Fortbildung. Gemeint sind Seminare zur beruflichen, politischen, ehrenamtlichen, sozialen oder kulturellen Bildung. In Sachsen gibt es dafür bisher keine gesetzliche Regelung.
Unternehmer sehen Bildungsurlaub kritisch
Die Wirtschaft der Region Südwestsachsen spricht sich gegen einen generellen Bildungsurlaub im Freistaat aus. Das hat eine Blitzumfrage der IHK Chemnitz unter ehrenamtlich engagierten Unternehmen der Region ergeben.
Danach stehen zwei Drittel dem Vorhaben kritisch gegenüber oder lehnen es ganz ab. Ein Drittel unterstützt das. Ein wichtiger Kritikpunkt ist dabei die Themenoffenheit des Vorhabens.
„Eine bezahlte Freistellung sollte für arbeitsplatzrelevante Inhalte gelten, damit für beide Seiten – Unternehmen und Beschäftigte – ein Nutzen entsteht“,
erklärt Martin Witschaß, Geschäftsführer Standortpolitik der IHK Chemnitz. 80% der Befragten sehen das genauso. Ein Drittel der Unternehmer befürchtet durch eine gesetzliche Bildungszeit eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation durch Produktions- und Personalausfälle.
In Zeiten des Fachkräftemangels seien fünf zusätzliche bezahlte Urlaubstage pro Jahr zum Teil kaum zu stemmen. Viele Unternehmen leisten bereits über interne bezahlte Weiterbildungsprogramme ihren Beitrag.
„Unternehmensinterne Angebote sind viel näher am Bedarf als gesetzliche Vorschriften, die im Zweifel zu weiteren bürokratischen Verpflichtungen führen. Fehlanreize sollten an dieser Stelle vermieden werden. Und wie immer gilt, unternehmerische Initiative sollte vor staatlicher Regulierungswut stets den Vorrang erhalten“,
so Martin Witschaß weiter.
Hintergrund:
In fast allen Bundesländern haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf jährlich fünf Tage bezahlte Freistellung für individuelle Fortbildung. Gemeint sind Seminare zur beruflichen, politischen, ehrenamtlichen, sozialen oder kulturellen Bildung. In Sachsen gibt es dafür bisher keine gesetzliche Regelung.