IHK-Erklärfilm "Schlichtungsausschuss für Ausbildungs-streitigkeiten"

Wie funktioniert das Schlichtungsverfahren in der Ausbildung? Was muss beachtet werden? Dieses Kurz-Video, welches durch die IHK Berlin zur Verfügung gestellt wurde, liefert alle wesentlichen Informationen.

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© IHK Berlin

Die Industrie- und Handelskammer Chemnitz hat gemäß § 111 Abs. 2 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis innerhalb des Kammerbezirkes einen Schlichtungsausschuss errichtet. Dieser setzt sich paritätisch aus je einem Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen.