Forderung nach Zuschuss zu Lebenshaltungskosten

Trotz der „Überbrückungshilfen“ des Bundes fehlen weiterhin Unterstützungsleistungen für den Lebensunterhalt von Soloselbständigen und Kleinunternehmern. Die IHK Chemnitz hat sich dazu mit der Forderung für ein ergänzendes landeseigenes Zuschussprogramm zur Deckung der Lebenshaltungskosten an die Landesregierung gewandt.

Die Forderung der IHK und die Reaktion mit dem Verweis auf die Möglichkeit der Beantragung der Grundsicherung: