Vollversammlung beschließt Wahlordnung und Gebührentarif
Am 6. Dezember tagte die Vollversammlung der IHK Chemnitz ausschließlich in digitaler Form. Nach der Begrüßung der Mitglieder ging IHK-Präsident Dr. h. c. Dieter Pfortner in seiner Rede unter anderem auf die konjunkturelle Lage und den Koalitionsvertrag ein.
Coronabedingt beschränkte sich die letzte Vollversammlung in diesem Jahr nur auf den nichtöffentlichen Teil. Auf der Tagesordnung standen unter anderem die Wahlordnung sowie die Anpassung des Gebührentarifs.
Die bestehende Wahlordnung der IHK Chemnitz aus dem Jahr 2015 musste aufgrund der Änderung rechtlicher Grundlagen, der Anzahl der Sitze und deren Verteilung, der Anpassung an die Musterwahlordnung des DIHK e.V. sowie der Vereinheitlichung und Zusammenfassung von Regularien angepasst werden.
Die Mitglieder stimmten der Vorlage ebenso zu wie der Änderung des Gebührentarifs. Zu einer regelmäßigen Überprüfung, Neukalkulation und Anpassung der Gebühren sind Industrie- und Handelskammern aufgrund rechtlicher Voraussetzungen verpflichtet. Für die Inanspruchnahme bestimmter Verwaltungsleistungen Gebühren zu erheben, ist in der Gebührenordnung der IHK Chemnitz geregelt. Ein Bestandteil der Gebührenordnung ist der Gebührentarif, der die Höhe für die im Einzelnen genau bestimmten Verwaltungsleistungen festsetzt. Dabei ist das Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip zu beachten.
Außerdem beschlossen die Mitglieder der Vollversammlung die Wirtschaftssatzung 2022, die in der Dezemberausgabe der IHK-Mitgliederzeitschrift „Wirtschaft Südwestsachen“ veröffentlicht wird.