Sachkunde für Notfallrettung und Krankentransport

Genehmigungen für Notfallrettung und Krankentransport
Wer als Unternehmer Notfallrettung und Krankentransport ausüben will benötigt dafür eine Genehmigung.
Diese Genehmigung wird erteilt wenn:
  • das Unternehmen und die zur Führung der Geschäfte bestellte Person zuverlässig sind,
  • die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens gewährleistet ist,
  • der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist.
Der Nachweis dieser subjektiven Berufszugangsbedingungen ist mit der Antragstellung beim zuständigen Landkreis oder kreisfreien Stadt zu führen.
Die Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung
Die fachliche Eignung besitzt derjenige, der über die erforderlichen Kenntnisse auf den entsprechenden Sachgebieten verfügt. Zusätzliche Kenntnisse im Krankentransport beziehen sich auf die vom Bund/Länderausschuss "Rettungswesen" am 20.09.1977 beschlossenen "Grundsätze zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst" (520-Stunden-Programm) Bei Notfallrettung beziehen sich die besonderen Kenntnisse auf die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten vom 07.11.1989. Der Nachweis fachlichen Eignung erfolgt durch:
  • eine Prüfung vor der IHK
Die fachliche Eignung brauchen nicht nachzuweisen:
  • Unternehmen, die die erneute Erteilung einer Genehmigung beantragen,
  • Unternehmen mit einer Genehmigung für Notfallrettung und Krankentransport eines anderen Bundeslandes.
Vorbereitung auf die Prüfung

Die Art der Vorbereitung auf die Prüfung ist jedem Antragsteller freigestellt. Lehrgangsanbieter sind:

Rettungsdienstschule Werdau gGmbH
Zwickauer Str. 33
08412 Werdau
Ansprechpartner: Herr Neidel,
Tel. (03761) 59040
Fax. 03761 590426

Deutsches Rotes Kreuz
Bildungswerk Sachsen gGmbH

Bremer Str. 10 d
01067 Dresden
Tel. (0351) 433951

EMT – Rettungsschule gGmbH
Wilhelmstraße 2,
59067 Hamm
Ansprechpartner: Herr Dr. Kopetz,
Tel.: 0700-19 222 911
Fax: 02381-915 729

Die Lehrgangstermine, Lehrgangsanmeldungen sowie Teilnehmerpreise sind direkt bei den Lehrgangsveranstaltern zu erfragen.

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt bei der IHK mittels Anmeldeformular. Die Lehrgangsveranstalter sind Ihnen dabei behilflich.
Die IHK Chemnitz führt selbst keine Prüfungen für Notfallrettung und Krankentransport durch.
Antragsteller aus dem Kammerbezirk Chemnitz wenden sich bitte dazu an: