Genehmigungspflicht im Personenverkehr
Wer als Unternehmer Omnibusverkehr betreiben oder mit PKW Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen bzw. Linienverkehr durchführen will, benötigt dazu eine Genehmigung der Verkehrsbehörde(vergleiche auch Genehmigungen für den Taxen- und Mietwagenverkehr).
Diese Genehmigung wird erteilt wenn:
- das Unternehmen und der Verkehrsleiter (die zur Führung der Geschäfte bestellte Person) zuverlässig sind,
- die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens gewährleistet ist,
- der Unternehmer oder der Verkehrsleiter fachlich geeignet ist.
Der Nachweis der subjektiven Berufszugangsbedingungen (siehe Randtext) ist mit der Antragstellung beim zuständigen Verkehrsamt des Landkreises oder kreisfreien Stadt zu führen.
Die Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung
Die fachliche Eignung besitzt derjenige, der über die erforderlichen Kenntnisse auf den Sachgebieten gem. Anhang/ Richtlinie 1071/2009 EG verfügt. Der Nachweis erfolgt durch
- eine Prüfung vor der, für den jeweiligen Wohnsitz zuständigen IHK,
- eine zehnjährige leitende Tätigkeit in einem oder mehreren Unternehmen der EU-Mitgliedsstaaten
Gesondert aufgeführte Berufsausbildungen, die vor dem 04.12.2011 erworben oder begonnen wurden, können auf Antrag zur fachlichen Eignung umgeschrieben werden. Auch langjährige leitende Tätigkeiten können nach Beurteilung durch die IHK anerkannt werden. Nähere Informationen dazu im Merkblatt im Randtext.
Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Anträge in elektronischer Form entgegennehmen.
- Datenschutzrechtliche Informationspflichten (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 45 KB) nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)