Neue Regeln im Güterkraft- und Personenverkehr für Dänemark
In Dänemark gelten seit Anfang 2021 neue Regeln für die Durchführung von Kabotage mit Bus und LKW ab 3,5 t sowie für den dänischen Streckenanteil im kombinierten Verkehr. Eine Merkblatt (pdf) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 96 KB) informiert darüber.
Seit dem 2014 müssen ausländische Unternehmen, die Personenbeförderungsdienstleistungen mit Bussen in Dänemark durchführen, im dänischen Steuerregister angemeldet werden und die Umsatzsteuer nach dem Streckenprinzip abführen.
Personenbeförderungen unterliegen dem Steuersatz von 25 Prozent.
Personenbeförderungen unterliegen dem Steuersatz von 25 Prozent.
Die Deutsch-Dänische Handelskammer ist bei der Registrierung behilflich.