Gefahrgut

Was sind Gefahrgüter?

Gefahrgüter im Sinne des Gesetzes sind Stoffe und Gegenstände, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaft oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren ausgehen können.
Die Allgemeinheit hat einen berechtigten Anspruch, vor Gefahren, die vom Umgang und dem Transport von Gefahrgütern ausgehen, geschützt zu werden. Die Beförderung gefährlicher Güter stellt daher erhöhte Anforderungen an alle, am Gesamtvorgang Beteiligten.
Deshalb ist es wichtig, wesentliche Zusammenhänge der Rechtsvorschriften für den Umgang mit Gefahrstoffen sowie für die Beförderung gefährlicher Güter zu kennen.
Schulungsveranstalter, welche Lehrgänge für Gefahrgutfahrer anbieten, werden von der IHK geprüft und bei entsprechender Eignung zugelassen. Gleiches gilt für die Veranstalter von Lehrgängen für Gefahrgutbeauftragte.
Die IHK überwacht die Gefahrgut-Lehrgänge und erstellt bei erfolgreichem Abschluss die Bescheinigung, die zum Transport von gefährlichen Gütern (ADR-Bescheinigung) oder zur Tätigkeit als Gefahrgutbeauftragter (EG-Schulungsnachweis) berechtigt.
In Unternehmen, die mit der Beförderung gefährlicher Güter befasst sind (verpacken, versenden, befördern, ...), muss ein Gefahrgutbeauftragter bestellt und die jeweils zutreffenden Gefahrgutvorschriften beachtet werden.

Welche Gefahrgutvorschriften sind durch wen und in welchem Umfang zu beachten?

Für solche und ähnliche Probleme stehen Ihnen die Mitarbeiter der IHK Chemnitz jederzeit fernmündlich und zusätzlich an speziell dazu eingerichteten Sprechtagen zur Verfügung.
Wer gefährliche Güter wie Spraydosen, Lacke, Batterien, Gasflaschen, Feuerzeuge, usw. in kennzeichnungspflichtigen Mengen transportiert, muss dafür eine entsprechende Schulung nach ADR bei einem von der IHK anerkannten Veranstalter absolvieren und diese nach fünf Jahren durch eine Fortbildungsschulung bei einem vorgenannten Veranstalter auffrischen.