Betriebshaftpflichtversicherung für haushaltsnahe Dienstleister

Wenn Sie als selbstständige Haushaltshilfe im Privathaushalt tätig sind, kann es schnell zu einem Schaden kommen. Es muss ja nicht gleich das ganze Haus abbrennen – ein mit dem Besenstil beschädigtes TV-Gerät geht ebenso ins Geld wie ein Computer, der durch versehentlich verschüttetes Putzwasser unbrauchbar wird, insbesondere wenn gespeicherte Daten rekonstruiert werden müssen. 
Es ist daher wichtig, dass eine Haftpflichtversicherung für Schäden, die Sie oder auch Ihre Mitarbeiter in der betrieblichen Tätigkeit verursachen, vorhanden ist und sie dies auch an die potentiellen Kunden kommunizieren. Die Privathaftpflicht-Versicherung leistet bei gewerblicher Ausübung als Haushaltsdienstleister nicht. Der Versicherungsschutz ist nur über eine Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Berufshaftpflichtversicherung möglich. Versichert sind immer Personen- oder Sachschäden, sowie daraufhin folgende Vermögensschäden, die gegenüber Dritten entstehen. 
Was ist i. d. R. in der Betriebshaftpflicht für Putz- und Haushaltshilfen versichert? 
  • Rechtliche Prüfung im Schadensfall 
  • Zahlung bei Ansprüchen Personen- und Sachschäden 
  • Abwehr unberechtigter Forderungen 
  • Keine unbegrenzte Haftung gemäß Gesetzgeber 
  • Verlust fremder Schlüssel, auch Codekarten 
  • Be- und Entladeschäden 
  • Tätigkeitsschäden 
  • Strafrechtsschutz 
  • Obhutschäden 
  • Schäden durch Arbeitsgeräte 
  • Auslösen von Fehlalarm 
  • Subunternehmerbeauftragung