GoBD
Seit 1. Januar 2015 gelten für die Buchführung und Archivierung die von der Finanzverwaltung mit BMF-Schreiben vom 14.11.2014 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 233 KB) veröffentlichten Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (kurz GoBD). Sie ersetzen die bisherigen Regelungen zur EDV-gestützten Buchführung (GoBS, GDPdU).
Das BMF-Schreiben vom 14.11.2014, die ergänzenden Informationen vom 14.11.2014 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 33 KB) zur Datenträgerüberlassung im Rahmen der Betriebsprüfung sowie eine Kurzzusammenfassung des Bundesfinanzministeriums vom 23.04.2015 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 117 KB) können Sie nebenstehend als Download abrufen.
Welcher Handlungsbedarf sich aus der GoBD für Ihr Unternehmen ergeben kann, können Sie über den GoBD-Schnellcheck des Vereins "Die KMU-Berater Bundesverband freier Berater e.V." prüfen.
Wie die GoBD in der betrieblichen Buchführung umgesetzt werden müssen, erläutert eine Checkliste des Digitalverbands BITKOM.
Darüber hinaus hat die Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. einen Praxisleitfaden für Unternehmen (Version 2.0) und eine Musterverfahrensdokumentation zur Belegablage veröffentlicht.
Welcher Handlungsbedarf sich aus der GoBD für Ihr Unternehmen ergeben kann, können Sie über den GoBD-Schnellcheck des Vereins "Die KMU-Berater Bundesverband freier Berater e.V." prüfen.
Wie die GoBD in der betrieblichen Buchführung umgesetzt werden müssen, erläutert eine Checkliste des Digitalverbands BITKOM.
Darüber hinaus hat die Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. einen Praxisleitfaden für Unternehmen (Version 2.0) und eine Musterverfahrensdokumentation zur Belegablage veröffentlicht.