Änderungen bei der Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichten

Das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) tritt am 01.08.2022 bundesweit in Kraft. Mit dem DiRUG werden die Vorgaben der EU-Digitalisierungsrichtlinie (EU) 2019/1151 in deutsches Recht umgesetzt. Folgende Neuerungen sollten offenlegungspflichtige Unternehmen beachten:

Änderung des Offenlegungsmediums
Die Übermittlung von Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichten muss zukünftig an das Unternehmensregister und nicht mehr an den Bundesanzeiger erfolgen. Hierzu sieht das DiRUG eine sogenannte Geschäftsjahreszeitraumlösung vor, die besagt, dass alle offenlegungspflichtigen Abschlussunterlagen mit Geschäftsjahren beginnend nach dem 31.12.2021 und ab Inkrafttreten des DiRUG direkt an das Unternehmensregister zu übermitteln sind.
Rechnungslegungsunterlagen mit Geschäftsjahresbeginn vor dem 01.01.2022 müssen weiterhin im Bundesanzeiger offengelegt werden. Die Bundesanzeiger Verlag GmbH (Betreiber des Bundesanzeigers sowie die das Unternehmensregister führende Stelle) wird für die Umstellung für Unternehmen ihre Publikations-Plattform der neuen Rechtslage anpassen.

Übermittlungsformat
Das XML-Format ist das amtliche Übermittlungsformat für die Offenlegung nach DiRUG. Dieses Format ist bereits bekannt und wird durch ganzheitliche Buchhaltungslösungen wie DATEV oder ergänzende Online-Anwendungen wie z.B. eBilanz-Online verwendet. Eine Einreichung in anderen Formaten (wie z. B. Word, PDF, Excel) sowie im XML-Format bleibt über die Publikations-Plattform weiterhin möglich.

Pflicht zur elektronischen Identifikation
Mit der Änderung des Offenlegungsmediums verbunden kommt außerdem speziell für Übermittler von Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichten die Pflicht zur elektronischen Identitätsprüfung. Jede natürliche Person, die Unterlagen zur Einstellung in das Unternehmensregister übermitteln will, muss sich vorher einmalig identifizieren. Ohne eine erfolgte Identifikation kann keine Übermittlung an das Unternehmensregister erfolgen. Zur Identifikation als Übermittlungsberechtigter wird die Bundesanzeiger Verlag GmbH auf ihrer Publikations-Plattform verschiedene Identifikationsverfahren zur Verfügung stellen. Um Unannehmlichkeiten und Zeitdruck zu vermeiden, empfiehlt sich die möglichst frühzeitige Identifikation aller mit der Übermittlung von Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichten beauftragten Personen. Melden Sie sich für ausführliche Informationen bei den vom Bundesanzeiger Verlag GmbH angebotenen speziellen, kostenfreien DiRUG - Webinaren an.
Quelle:
Sabrina Over, Bundesanzeiger Verlag GmbH