Voraussetzungen
Auf der Grundlage des § 5 MediationsG sowie unter Beachtung, dass die Tätigkeit eines Mediators sehr komplex ist und ein hohes Maß an Integrität, Reflexions- und Kommunikationsfähigkeit sowie Vertrauenswürdigkeit und Einfühlungsvermögen erfordert, erfolgt eine Listung als Mediator bei der IHK Chemnitz nur bei Vorliegen folgender Voraussetzungen:
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Der IHK Chemnitz gegenüber ist zudem jährlich der Nachweis der regelmäßigen Weiterbildung vorzulegen.
Die IHK Chemnitz kann einen Mediator von der Liste ausnehmen, wenn dieser die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt.
Sofern Sie als Mediator bei der IHK Chemnitz gelistet werden wollen, übersenden Sie uns bitte beigefügten Antrag (pdf) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 155 KB) nebst den erforderlichen Anlagen an:
IHK Chemnitz
Regionalkammer Zwickau
Frau Daniela Vollgold
Äußere Schneeberger Str. 34
08056 Zwickau
IHK Chemnitz
Regionalkammer Zwickau
Frau Daniela Vollgold
Äußere Schneeberger Str. 34
08056 Zwickau