Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten
Die Einigungsstelle hat die Aufgabe, in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten eine Einigung der Beteiligten ohne Anrufung der Gerichte anzustreben.
Insbesondere soll in Rechtsstreitigkeiten, in denen aufgrund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ein Anspruch geltend gemacht wird, ein gütlicher Ausgleich erreicht werden.
Gemäß § 15 UWG in Verbindung mit der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung vom 30.04.1992 hat die IHK Chemnitz eine Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 112 KB)errichtet.