Fachgremium zur Begutachtung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen für die Gebiete der Land- und Forstwirtschaft sowie des Garten- und Weinbaus
Personen, die als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige auf den Gebieten der Wirtschaft tätig werden wollen, müssen hierfür über eine besondere Sachkunde verfügen. Für den Nachweis darüber kann es im Bestellungsprozess notwendig werden, sich einer Überprüfung durch ein entsprechendes Fachgremium zu unterziehen.
Dies wird erforderlich, wenn der Nachweis der besonderen Sachkunde gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 GewO nicht ausschließlich über die eingereichten Unterlagen zu erbringen war. Die dem Antrag beigefügten Gutachten bilden hier die maßgebliche Grundlage der Beurteilung. Reichen diese als Basis zur Einschätzung der fachlichen Qualität nicht aus, hat sich die antragstellende Person der Überprüfung durch ein aus ausgewiesenen Fachleuten seiner Disziplin bestehendem Gremium zu unterziehen.
Fachgremien haben im Rahmen des Bestellungsverfahrens der IHKs eine beratende Funktion. Sie geben gegenüber der bestellenden IHK ein Votum ab, ob der Nachweis der besonderen Sachkunde vom Antragsteller erbracht wurde. Sie unterstützen zudem auf Anfrage die bestellende IHK bei weiteren Fragen, die mit der Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen von Bewerbern in Zusammenhang stehen (z. B. Vorprüfung von Antragsunterlagen, Erarbeitung oder Aktualisierung fachlicher Bestellungsvoraussetzungen).
Bei der IHK Chemnitz ist ein Fachgremium zur Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen gem. § 36 GewO für alle Bereiche der Land- und Forstwirtschaft sowie des Garten- und Weinbaus zur bundesweiten freien Verfügung eingerichtet.