Informationen zu rechtlichen Rahmenbedingungen

Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist als Berufsbezeichnung grundsätzlich nicht geschützt. Geschützt ist allerdings der Zusatz "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger".
Diese Bezeichnung darf nur jemand führen, der durch eine öffentlich-rechtliche Institution bestellt und vereidigt wurde.

Recht im Sachverständigenwesen


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