Werbeverbot für ausgewählte Lebensmittel

Pläne für Regelungen zu an Kinder gerichtete Lebensmittelwerbung

Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt, die speziell an Kinder gerichtet ist, sollen nur noch eingeschränkt beworben werden können. Nach den Plänen der Bundesregierung soll es ein von 6 bis 23 Uhr geltendes Verbot geben, welches alle Medien wie Fernsehen, Radio, gedruckte Medien und Internet umfasst.
Zudem sollen Werbemaßnahmen in direkter Nähe zu Schulen, Kindergärten, Spielplätzen und Sportvereinen reguliert werden, indem eine 100-Meter-Bannzone für Plakate für ungesunde Snacks festgelegt wird. Es geht dem Gesetzgeber unter anderem um die Förderung von bewusster Ernährung in der Kindheit, damit der gesamtgesellschaftliche Schaden durch Übergewicht, Adipositas, Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen eingedämmt werden kann. Zudem soll die Lebensmittelwirtschaft dazu animiert werden, ihre Rezepturen zu ändern.
Das Werbeverbot wäre ein staatlicher Eingriff in die Gewerbefreiheit und ist grundsätzlich kritisch zu sehen. Unternehmen der Lebensmittelbranche, der Werbewirtschaft, des Einzelhandels und der Gastronomie rechnen bereits jetzt mit Umsatzeinbußen. Verbraucher haben eine Eigenverantwortung und das zunehmende Ernährungsbewusstsein innerhalb der Gesellschaft beeinflusst die Spielregeln der Werbung sowieso. Die Werbeindustrie hat die Themen Gesundheit und Nachhaltigkeit schon vor längerer Zeit für sich entdeckt und ihre Marketingstrategien fortlaufend angepasst.
Es ist fraglich, ob es der regulatorischen Eingriffe bedarf und ob diese unter Beachtung des Gesundheitsschutzes der Verbraucher und der Auswirkungen in der Gesellschaft angemessen sind. In von den betroffenen Zweigen der Wirtschaft in Auftrag gegebenen juristischen Gutachten wurden die Einzelheiten des Gesetzesvorhabens ausführlich untersucht und für rechtswidrig erachtet. Die Bundesregierung betont die staatliche Schutzpflicht und stützt sich auf wissenschaftliche Studien, die günstige Effekte von Werbeverboten für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt im Sinne einer ausgewogenen Ernährung von Kindern und Jugendlichen aufzeigen.
Derzeit finden zu dem Gesetzesvorhaben Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung statt. Wir werden über die weitere Entwicklung informieren. Zudem informiert die DIHK auf ihrer Webseite unter der Überschrift “Kommt das "Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz"? zu dem Thema.