Steuererleichterungen mit Tücken
Beim Verkauf von Solaranlagen und Stromspeichern ist die Umsatzsteuer für den Erwerb durch Verbraucher derzeit auf 0% reduziert. Mit der Aussage hatte ein Unternehmen Mittels einer Anzeige bei „Google Shopping“ geworben.
Einen Hinweis, unter welchen Modalitäten die Umsatzsteuer auf 0% reduziert wird, war dem Text der Anzeige nicht zu entnehmen. Mit dem Argument, dass sich die Anzeige auch an Unternehmen richte, wendete sich ein Wettbewerber dagegen. Folglich sei die Angabe der reduzierten Umsatzsteuer irreführend , da diese Erleichterung nur für Verbraucher gelte.
Das Landgericht hatte eine beantragte einstweilige Verfügung noch abgelehnt. Nach Auffassung des Erstinstanzlicher Gerichts richte sich die Werbung typischerweise an Verbraucher. Die beworbenen Geräte seien ihrer Leistung nach für den Heimbereich ausgelegt. Für die angesprochenen Verkehrskreise, Verbraucher, sei daher die Werbung nicht irreführend. Unternehmen, die regelmäßig einen größeren Strom- und Speicherbedarf hätten, seien zudem in der Regel zum Vorsteuerabzug berechtigt und damit am Nettopreis interessiert.
Dieser Argumentation folgte das Oberlandesgericht Schleswig in seinem Urteil vom 15.6.2023 (Aktenzeichen 6 W 9/23) nicht. Die Größe von Batteriespeichern könne nicht als Argument herangezogen werden. So könnten auch Kleinunternehmer ein Interesse an einem relativ kleinen Batteriespeicher haben, so das Gericht. Dass auch Kleinunternehmer von der Anzeige angesprochen würden, ergeben sich bereits daraus, dass die Antragsgegnerin entsprechende Anfragen abgelehnt hatte.
Eine mögliche Täuschung von Verbrauchern ergibt sich nach der Auffassung des OLG auch daraus, dass nach den Erläuterungen des Bundesfinanzministeriums zur Regelung nicht jeder Verbraucher mit einer kleinen PV-Anlage in den Genuss der Umsatzsteuerreduzierung käme. Einen Irrtum auf Seiten des Kunden kann daher nur durch einen erläuternden Hinweis entgegengetreten werden. Dieser muss mindestens mit einem deutlichen Zeichen im Rahmen der Anzeige kenntlich gemacht werden.