Rücknahmepflicht von Elektrogeräten
Das OLG München hat mit Urteil vom 17.12.2020, Az: 6 U 1549/20 entschieden, dass Onlinehändler kostenlose, verbraucherfreundliche und wohnortnahe Entsorgungsmöglichkeiten anbieten müssen.
Der Verweis auf eine 50 km entfernte Filiale oder eine Rücksendung via Paket genügten dem Gericht nicht. Im entschiedenen Fall scheiterte Letzteres bereits an der Tatsache, dass das zurückzusendende Gerät Quecksilber enthielt.
Ein Versand per Paket war damit ausgeschlossen.