Keine Haftung für Kundenbewertungen
Mit Urteil vom 20. Februar 2020 - I ZR 193/18 hat der BGH entschieden, dass ein Onlinehändler nicht für die Richtigkeit einer Kundenbewertung verantwortlich ist.
Im entschiedenen Fall hatte ein Kunde auf einer Verkaufsplattform ein Produkt, welches auch von dem abgemahnten Händler vertrieben wurde mit irreführenden gesundheitsförderlichen Eigenschaft bewertet.
Im entschiedenen Fall hatte ein Kunde auf einer Verkaufsplattform ein Produkt, welches auch von dem abgemahnten Händler vertrieben wurde mit irreführenden gesundheitsförderlichen Eigenschaft bewertet.
Die Richter entschieden jedoch, dass hier keine Werbung seitens des Händlers vorliegt. Dieser habe sich die Bewertung des Kunden gerade nicht zu eigen gemacht oder diese so veranlasst. Zudem sind auf der Plattform die Kundenbewertung als solche gekennzeichnet und von der Produktbeschreibung getrennt.
Auch betonnt der BGH, dass solche Kundenbewertungssysteme den Schutz der Meinungsfreiheit genießen und dem Interesse der Kunden dienen.
Auch betonnt der BGH, dass solche Kundenbewertungssysteme den Schutz der Meinungsfreiheit genießen und dem Interesse der Kunden dienen.