Abmahnwelle wegen Verwendung von Google-Fonts

Seit Oktober diesen Jahres erhalten viele Unternehmen Post von Anwälten. Hintergrund ist eine vermeintliche Datenschutzverletzung aufgrund der Nutzung einer Schriftart, welche von Google bereitgestellt wird und auf den Webseiten der Unternehmen genutzt wird.
Durch die Einbettung dieser Schriftart auf der Webseite des Unternehmens werden personenbezogene Daten in Form der IT-Adresse des Nutzers an Google weitergegeben. Diese Weitergabe der personenbezogenen Daten ist regelmäßig unzulässig. Die abmahnenden Anwälte fordern von den betroffenen Unternehmen regelmäßig eine entsprechende Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Schadenersatzes.
Die IHK empfiehlt diese Abmahnungen dezidiert zu prüfen. Insbesondere sollte der Abmahnung eine Vollmacht des Mandanten beigefügt sein. Die Abmahnung sollte die Rechtsverletzung konkret benennen und insbesondere darlegen, inwieweit der Mandant durch die Weitergabe der Daten in seinen persönlichen Rechten verletzt ist. Der Sachverhalt sollte konkret geschildert sein – hierzu zählt insbesondere, wann der Mandant die Webseite aufgerufen hat.
Besteht der Verdacht, dass es sich um eine unberechtigte Abmahnung handelt, nehmen Sie bitte Kontakt zu einem Anwalt oder zu den Mitarbeitern der IHK Chemnitz auf.