Wettbewerbsrecht A-Z
Das Wettbewerbsrecht im engeren Sinn ist das Recht zur Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen, denn auch im freien Wettbewerb ist nicht alles erlaubt, was einem Unternehmer vor seinen Konkurrenten Vorteile verschafft.
Neben anderen zahlreichen Regelungen ist es insbesondere das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG), das den rechtlichen Rahmen vorgibt. Aus ihm ergeben sich u. a. Unterlassungs-, Schadensersatz- und Beseitigungsansprüche.
- Wettbewerbsrecht (Nr. 5370268)
- Das Geschäftsgeheimnisgesetz (Nr. 4548692)
- Die Unverbindliche Preisempfehlung (Nr. 1920378)