Kann ein Geruch eine Marke sein?
Die Probe aufs Exempel versuchte nun ein Sportartikelhersteller. Dieser stellte Golfbälle mit Geruch her und beantragte die Eintragung der Marke.
„Geruch von Honig aus Nektar von Besenheideblüte (Calluna vulgrais) auf Golfbällen.“ Er beschrieb den Duft als kräftig-aromatisch herb.
Grundsätzlich, so das BPatG, sind nach § 3 Abs. 1 MarkenG und Art. 3 der EU-Richtlinie 2015/2436 auch Gerüche als Marke eintragbar. Die Schutzfähigkeit von Geruchsmarken ist in der Praxis sehr schwierig zu erlangen. Der Geruch muss nicht nur klar und präzise beschreibbar sein, sondern auch darstellbar.
Eine grundlegende Voraussetzung bei der Eintragung von Marken ist, dass diese unterscheidungsfähig ist. Das bedeutet, dass sie geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens, von den der anderen Unternehmen zu unterscheiden. Auch um diese Unterscheidung zu gewährleisten, muss eine Marke bzw. der beanspruchte Schutzgegenstand hinreichend definiert und bestimmt wiedergegeben werden muss.
Im Falle von Gerüchen genügt für einen markenrechtlichen Schutz die Angabe einer chemischen Formel oder der Abdruck einer Gaschromatographie nicht. Eine Beschreibung in Textform ist indes prinzipiell möglich. Der Text muss indes den Schutzgegenstand, also den Geruch, klar und eindeutig beschreiben.
Hieran fehlte es im entschiedenen Fall. Der Verweis auf den Geruch des o.g. Honig tauge, so das Bundespatentgericht, nicht, da dieser sich aufgrund der handwerklichen Herstellung und der Unterschiede bei der Qualität der Ernte teils stark unterscheide. Hinzu kommt, dass der Geruch von solchen Honig teilweise als „sehr süß“ beschrieben wird. Die Beschreibung des Geruchs der Golfbälle als „herb“ steht insoweit in einem Widerspruch. Abschließend macht das Gericht deutlich, dass eine Beschreibung als „kräftig-aromatisch“ nicht objektivierbar ist und damit für die Beschreibung der Marke ungeeignet ist.
Im Ergebnis ist zu konstatieren, dass die Eintragung einer „Duftmarke“, auch wenn sie einer dezidierten und ausführlichen Beschreibung bedarf, grundsätzlich möglich ist.